Dass sich die Landeswahlleiterin gegen eine unabhängige Beobachtung der Wahl ausspricht,
disqualifiziert sie für ihren Posten. Ein solches Gebahren von offizieller Seite sollte eigentlich auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen...
disqualifiziert sie für ihren Posten. Ein solches Gebahren von offizieller Seite sollte eigentlich auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen...