Zentralbanken sind staatliche Einrichtungen/Behörden ..
mit dem Privileg, die jeweilige Landeswährung zu drucken.
@Nico: Es ist das Privileg des Staates Geld zu drucken.
Hortungsgebühr ist Unsinn - staatliches Geldrucken hilft nicht [...]
Es ist kein Privileg. ZB ist nicht gleich Staat (Finanzministerium, Länder, Kommunen etc.)
Nur mal so, zur Klarstellung: Die ZB (Notenbank) ist weltweit in der Regel eine staatliche Einrichtung, wie jede andere Behörde auch. Und Ja, sie hat das Privileg, das ZBGeld zu drucken, die Geldbasis, die Landeswährung. Und das hilft, sogar enorm! Ich zitiere aus dem BuBa-Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/BJNR007450957.html
§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts ...
§ 7 Vorstand
(1) Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er leitet und verwaltet die Bank ...
(2) [...]
(3) Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bundespräsidenten bestellt. Die Bestellung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung ...
(4) Die Mitglieder des Vorstands stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber der Bank, insbesondere die Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge, werden durch Verträge mit dem Vorstand geregelt. Die Verträge bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung.
(5) ...
§ 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
(1) Der Vorstand mit der Zentrale am Sitz der Bank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde. Die Hauptverwaltungen und Filialen haben die Stellung von Bundesbehörden.
(2) Die Deutsche Bundesbank und ihre Bediensteten genießen die Vergünstigungen, die in Bau-, Wohnungs- und Mietangelegenheiten für den Bund und seine Bediensteten gelten.
(3) Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Eintragungen in das Handelsregister sowie die Vorschriften über die Zugehörigkeit zu den Industrie- und Handelskammern sind auf die Deutsche Bundesbank nicht anzuwenden.
§ 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank
(1) Die Deutsche Bundesbank beschäftigt Beamte, Angestellte und Arbeiter.
(2) Der Präsident der Deutschen Bundesbank ernennt die Beamten der Bank. Er ist oberste Dienstbehörde und vertritt insoweit die Bank gerichtlich und außergerichtlich. Als oberste Dienstbehörde stehen ihm sämtliche Disziplinarbefugnisse zu; er verhängt die Disziplinarmaßnahmen, soweit ihre Verhängung nicht den zuständigen Gerichten vorbehalten ist. Der Präsident kann seine Befugnisse nach diesem Absatz auf ein Mitglied des Vorstands mit der Möglichkeit der Weiterübertragung übertragen.
(3) Die Beamten der Deutschen Bundesbank sind Bundesbeamte. Soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, sind die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Inkrafttretens des Bundesbeamtengesetzes tritt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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Auch die FED ist eine staatliche Einrichtung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Federal_Reserve_System#Staatlich_oder_privat
"Das Federal Reserve System ist eine staatliche Einrichtung, die allerdings private Anteilseigner hat. Das Federal Reserve System wurde durch ein Gesetz gegründet, Änderungen an seiner Struktur und seinen Aufgaben sind daher nur durch den Gesetzgeber möglich. Zwar sind die zwölf regionalen Federal Reserve Banks als Aktiengesellschaften organisiert, deren Aktionäre die in ihren Bezirken tätigen privaten Banken sind, die Aktionärsrechte im Fall der Federal Reserve Banks haben aber mit denen privater Banken wenig gemeinsam. Die privaten Banken sind kraft Gesetzes Aktionäre der Federal Reserve Banks und haben keine freie Entscheidung, ob bzw. wie viel sie investieren. Auch sind die Anteile an den Federal Reserve Banks, anders als bei Aktien üblich, nicht übertragbar.
Die Mitglieder der Gremien, die über die Geldpolitik der Fed entscheiden, werden nicht – wie das in einer privaten Aktiengesellschaft geschehen würde – durch die Aktionäre gewählt, sondern politisch ernannt (Nominierung durch den US-Präsidenten und Bestätigung durch den Senat). Auch die Gewinnverteilung der Fed unterscheidet sich erheblich von der privater Aktiengesellschaften, so erhalten die privaten Banken, die Aktien an der Federal Reserve Banks halten, eine vorab gesetzlich fixierte Dividende. Übrig bleibender Gewinn fließt an den amerikanischen Bundeshaushalt. In Relation sind die Dividenden an die Aktionäre vernachlässigbar, so beliefen sich im Jahr 2011 die Dividendenzahlungen an die privaten Banken auf 1,6 Milliarden Dollar, die Gewinnausschüttung an den Bundeshaushalt auf 78,4 Milliarden Dollar.] Dass überhaupt an Aktionäre gezahlt wird, ist in erster Linie eine Kompensation dafür, dass die Fed – anders als beispielsweise das Eurosystem – traditionell keine Zinsen auf die Zentralbankguthaben der privaten Banken zahlt.
In Anbetracht dieser Unterschiede zu privaten Aktiengesellschaften bezeichnet sich das Federal Reserve System als „independent entity within the government“. Auch durch amerikanische Bundesgerichte wurde bereits entschieden, dass es sich bei den Federal Reserve Banks um öffentliche Institutionen des Bundes („federal instrumentalities“) handelt."
Die Liste der staatlichen Zentralbanken ließe sich beliebig fortsetzen.
Und hier noch ein sehr hübsches Zitat:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Ohne-Geld-der-Fed-geht-es-nicht-USA-stecken-im-Schulden-T...
Ex-Fed-Chef Ben Bernanke fasste es 2002 zusammen, wie die USA ihre Schulden zu bezahlen gedenken: "Die US-Regierung verfügt über eine Technologie, genannt Druckerpresse, die es ihr gestattet, ohne Kosten so viele US-Dollar zu produzieren, wie sie will."
Gruß, Beo2