Jede Leistung in einem Schuldverhältnis muss zwingend hinreichend genau bestimmt sein
Vorsicht Leser, darin ist ein kapitaler Bock:
PS: Lieber mal
darauf
antworten, statt so zu tun, als wäre das bereits möglich gewesen.
"Das fordere ich nicht. Jedem seine Sicht. Geld ist für dich ein etwas, aber eben kein Schuldverhältnis (Kredit). Ein Schuldverhältnis hat keine Menge, da es nichts körperliches ist, sondern eine Beziehung ist. Es kann ausschließlich in Summen gerechnet werden, da zwischen den sich beziehenden Gläubigern und Schuldnern ein Verhältis, eine Relation, daraus erst eine Wertigkeit entsteht"
Das stimmt natürlich nicht. Siehe Betreff.
Der Schuldner schuldet eine konkrete Leistung, sonst kann es kein Schuldverhältnis sein. Etwas, wozu man ihn im Streitfall konkret verurteilen kann (da muss so tenorierbar sein).
Er schuldet bei Rechtsgeschäftlichem die Erfüllung eines ganz konkreten Versprechens, sonst liegt ein Dissens vor, und es gibt kein Schuldverhältnis.
Das lernt man im Zivilrechtsgrundkurs, oder wenn man sich gründlich mit Fachtermini, die man verwenden möchte, beschäftigt hat.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens#Dissens_im_Recht (Übungsfrage: Wenn noch nicht über alle notwendigen, wesentlichen Punkte Einigung erzielt wurde - dann liegt was für ein Dissens vor?)
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbindungswille
http://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung
Zig mal ausgewiesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii
Und: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldverh%C3%A4ltnis
Das sind die Spielregeln für jedes Micro im Makro. Jedes.
Und auch bei Forderungen auf Grund Gesetz, muss die Leistung genau bestimmt sein. Z. B. Unterhalt oder Schadensersatz, wo das tenorierbar ( http://de.wikipedia.org/wiki/Tenor_(Urteil) ) sein muss, was der Schuldner genau zu tun oder zu lassen hat. So dass das vollstreckbar ist.
Und von wegen nur virtuell: Wenn der Vollstrecker vollstreckt, dann ist das ganz real und z. B. auch ganz "materiell" (hier nicht im rechtlichen, sondern physischen Sinne).
* Bonus: Mir erzählte jüngst ein Gerichtsvollzieher, dass sie die Reichsdeutschen gern einbestellen und auch hin und wieder dabehalten. Wo gäbe es denn das, hier alle Vorteile zu nutzen, Verträge zu schließen, Geld, Straßen benutzen usw. und im Streitfall die Erfüllung von Verpflichtung von sich weisen zu wollen.
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