So ein Unfug: "Entgegen deiner Behauptung ist es gesetzlich klar geregelt, dass eine Geldschuld nicht erfüllt werden kann."

azur, Montag, 16.02.2015, 16:39 (vor 3648 Tagen) @ Ashitaka3110 Views

Du hast keinerlei Ahnung von rechtlichen Dingen, aber tust mal wieder so.

Und kommst gleich mit einem groben Fehler:

Die Bezahlung von Geldschulden ist die Funktion des Geldes. Entgegen
deiner Behauptung ist es gesetzlich klar geregelt, dass eine Geldschuld
nicht erfüllt werden kann.

Was für ein Unfug. Du kannst nicht einmal lesen, und behauptest irgend ein Verständnis von Recht zu haben?!

Nehmen wir den Gesetzestext und lesen:

" Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse (§§ 362 - 397)
Titel 1 - Erfüllung (§§ 362 - 371)

§ 362
Erlöschen durch Leistung

(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird."
http://dejure.org/gesetze/BGB/362.html

Mithin ist, wenn die geschuldete Leistung bewirkt wurde, die vereinbarte Verpflichtung erfüllt und damit dies Schuldverhältnis erloschen.

Eine Geldschuld wird durch Bezahlung erfüllt. Da ist nichts Geheimnisvolles dabei, außer offenbar für jemanden wie Dich.

Es ist mehr als sonderbar, dass Du Dich auch noch auf das Gesetz berufen willst, dessen Kenntnis Dir fehlt, das Du nur wüst und falsch interpretierst, ja nicht einmal richtig lesen kannst.

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