Geld ist kein Schuldverhältnis, wie Du hier schon wieder falsch behauptet hast

azur, Montag, 16.02.2015, 13:52 (vor 3648 Tagen) @ Ashitaka3136 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 16.02.2015, 15:00

Deine haltlosen Vorwürfe kannst Du Dir sparen.

Nur das ist Schuldverhältnis:
"Schuldverhältnis
= das rechtliche Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, aufgrund dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 BGB)

Diese Legaldefinition beschreibt das Schuldverhältnis im engeren Sinne: Gegenstand eines Schuldverhältnisses sind immer ein oder mehrere Ansprüche. In diesem engeren Sinn wird der Begriff "Schuldverhältnis" etwa in § 362 Abs. 1 BGB gebraucht.

Schuldverhältnisse (Ansprüche) entstehen entweder aus Gesetz (z.B. §§ 823 ff. BGB, §§ 812 ff. BGB, §§ 985 ff. BGB) oder durch Vertrag.

Daneben wird vom Gesetz auch der Begriff Schuldverhältnis im weiteren Sinne verwendet, so zum Beispiel in der Überschrift zum Abschnitt 8 ("Einzelne Schuldverhältnisse"). Danach bedeutet Schuldverhältnis die Gesamtheit aller Ansprüche im Rahmen eines einheitlichen Rechtsverhältnisses, z.B. eines Kaufvertrages; Schuldverhältnis ist dann der Kaufvertrag als Ganzes. In diesem weiteren Sinn ist der Begriff "Schuldverhältnis" beispielsweise auch in § 241 Abs. 2 BGB oder in § 311 BGB in zu verstehen.

Näheres siehe im Kapitel Strukturen / SchuldR-AT."
http://www.juralink.de/1TERMINOLOGIETRAINER/begriffe/Schuldverhaeltnis.htm

Oder: "Das Schuldverhältnis (lat. obligatio) bezeichnet ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen Rechtssubjekten, in dem ein Rechtssubjekt (Schuldner) einem anderen Rechtssubjekt (Gläubiger) eine Leistung oder Rücksichtnahme i.S.d § 241 Abs. 2 BGB schuldet"
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldverh%C3%A4ltnis

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrecht_(Deutschland)#Schuldverh.C3.A4ltnis_im_engeren...

http://www.rechtslexikon.net/d/schuldverhaeltnis/schuldverhaeltnis.htm

Geld dagegen ist ein Zahlungsmittel, mit dem man eine Verpflichtung aus einer speziellen Form eines Schuldverhältnisses, nämlich eine Geldschuld, erfüllen kann.

Gegenteilige Behauptungen sind schlicht grob falsch.

Über Deine steten Missinterpretationen lachten sogar bereits Jura-Erstsemster.

Was Du sonst so von Dir gibst, ist das Eine. Du hast aber noch nie zeigen können, dass Du etwas verstanden hast, das etwas Rechtliches berührt.

Da winde Dich hin oder her, es ändert nichts: Geld ist kein Schuldverhältnis.

Vermutlich ist der von Dir behauptete Rest von ähnlicher Qualität. Aber auftreten, als hättest Du es begriffen! Hast Du aber nicht.

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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