Wenn Du als Grenzpolizist den gesetzlichen Befehl hast
.. gegebenenfalls zu schiessen, dann ist das für mich ein Schiessbefehl.
Hi Zara,
Hallo Fabio,
ich finde die Vorwürfe gegen Petry auch unfair und Deine Interpretation
entsprechend auch (so wenig ich sonst mit der AfD anfangen kann und es z.B.
zum Kotzen finde, wenn Frau Bla z.B. ständig von "Asylat" redet).Unter "Schiessbefehl" versteht man schon noch etwas anderes, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl.
Da steht geschrieben:
In der Praxis wurde durch die DDR-Grenzsoldaten der Tod von Flüchtlingen zumindest billigend in Kauf genommen. Die militärischen Vorgesetzten ermutigten die Grenzsoldaten ausdrücklich zur Anwendung der Schusswaffe. Schon in der Ausbildung sollten die Grenzsoldaten zum „Hass“ auf „Grenzverletzer“ erzogen werden
Das deckt sich doch mit den Forderungen von Petry und von von Storch und vor allem auch von deren Anhängern, nur dass es nicht die Ausreisewilligen, sondern die Einreisewilligen betrifft.
Der Hass auf Flüchtlinge wird doch notorisch geschürt in diesen Kreisen. Wir kennen die pauschalisierend abwertenden Begriffe hier doch zur Genüge: Bereicherer, Smartphone-Neger, Asylat etc., und die genannten Politiker ermutigen die Grenzsoldaten ausdrücklich zur Anwendung der Schusswaffe. Oder habe ich etwas verpasst?
Nach Deiner Logik hätte ja jeder Streifenpolizist oder
Mindestlohn-Kontrolleur einen "Schiessbefehl". Oder jeder Disco-Türsteher
einen Körperverletzungsbefehl.
Ein Streifenpolizist hat auf jeden Fall einen Schiessbefehl, aber eben gegen gefährliche Gewalttäter als ultima ratio, und nicht als ultima ratio gegen jemanden, der einen simplen Grenzübertritt wagt.
LG und bleib uns* bitte erhalten
Fabio
Edit: bleib "mir" erhalten, jetzt hab` ich`s ja doch mal gemacht und "für
uns Gelbe" gesprochen...
Danke und Gruss
Zara