Das ist genau so, wie die Lüge, es wären in Dresden KZs gefordert worden - Was ist denn ein Schießbefehl?!
Hallo Bernadette,
die Sache ist so, wie das stete Wiederholen der Lüge (übrigens mehrfach in den Medien, die sich nun beschweren, dass die Lügenpresse genannt werden), der Pirincci habe in Dresden bedauert, es gäbe keine KZs in Deutschland.
Auch eine der merkwürdigen Antworten auf Dein Post geht so vor: Er will unbedingt einen Schießbefehl sehen und vor allem vorwerfen können (nun auch Voluntarist). Dabei weiß keiner, was das eigentlich sein soll. Sicher ist es das nur, wenn ein Befehlshabender den Feuerbefehl gibt im Rahmen einer Exekution, eines Übungsschießens oder beim Abfeuern von Saltuschüssen. Eine Definition gibt es dafür nicht.
Wie gesagt: Es gibt heute rechtliche Grundlage der Polzeiarbeit, die aber kein Schießbefehl darstellen (können) und Dokumente, die man der DDR nachsagt, aber nicht vorweisen kann (wobei man die Schusswaffengebrauchsordnung der Grenztruppen wohlweislich ständig unterschlägt: https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl#Anweisungen_an_DDR-Grenzsoldaten_durch_... bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl#Gesetzliche_Grundlagen_des_Schie.C3.9Fb...
Siehe auch u. a. die Fussnoten 28 und 29 ).
Zum Rechtsvergleich mit den heutigen Regelungen:
Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik
vom 25. März 1982
http://www.verfassungen.de/de/ddr/staatsgrenze82.htm - siehe besonders die Vorschriften im III. und IV. Abschnitt: Befugnisse der Grenztruppen usw.
Zu der Dienstvorschrift der Grenztruppen der DDR – Schusswaffengebrauchsbestimmung:
Etwas durcheinander zitiert, und natülich nur teilweise, hier: http://www.berliner-mauer.de/schusswaffengebrauchsbestimmung.html
Weiter:
http://www.demokratie-statt-diktatur.de/DE/Wissen/MfS-Dokumente/MfsUndGrenze/_inhalt.html
(Das wird woanders genannt: Dienstvorschrift der Grenztruppen der DDR – Schusswaffengebrauchsbestimmung
DV III/2 Dienstvorschrift für den Dienst der Grenzposten vom 12. Sept. 1958, in: Riemer 1995, S. 100ff. )
Es wird viel vom Schießbefehl gesprochen, ohne das es ein Dokument dieses Namens gibt.
Und wenn jede gesetzliche Erlaubnis zur Anwendung der Schusswaffe ein "Schießbefehl" wäre, dann wimmelte es in sämtlichen Rechtsordnungen nur so von "Schießbefehlen".
Aber die, die das vorwerfen und andichten wollen, benutzen es doch nur als Mittel ihrer Polemik und im Rahmen ihrer Agenda (da zählen nicht Fakten, sondern ihre Diskussionsziele, und dabei ist ihnen doch jedes Mittel Recht). Wirklich zur Klärung beitragen können sie nicht. Sondern nur stet wiederholen, was sie anderen einhämmern wollen (eben wie die Propaganda).
Natürlich wird dabei so getan, als gäbe es einen entsprechenden terminus technicus und so, als würden es nach ihnen gehen, das zu deuten und festzulegen. Das ist aber nicht so.
Z. hat überdies nur gezeigt, was er mal wieder gern anderen etwas weismachen möchte, und stetig, dass er vom Recht nun wirklich überhaupt keine Ahnung hat. Darauf kann man rein gar nichts geben.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Leserzuschrift T. von kurz nach 16 Uhr: Keine Ahnung, was Du meinst wissen zu können, aber Du liegst in etlichen Deiner Annahmen schlicht fehl. Das war doch nur ein Wutausbruch, den Du Dir hättest gut schenken können.
PPS: das wird auch herumgedeutet, aber wenig gezeigt: https://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/MfS-Dokumente/MfsUndGrenze/_inhalt.html
Ganz typisch für diese Art Stellungnahmen.
PPPS: Das auch die DDR verstand heikle Dinge so festzulegen, dass es (später) kaum möglich ist, dass genauer zu erfassen, ist keine Sonderheit dieses Staates. Viele Handlungsanweisungen und Motivierungen zum heiklichen Handeln, ist nicht offenbar oder wird vermieden.
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