Schiessbefehl

Fabio ⌂, München, Freitag, 05.02.2016, 17:06 (vor 3655 Tagen) @ Zarathustra5300 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 05.02.2016, 17:10

„Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der
Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“

Das ist nichts anderes als ein Schiessbefehl. Was soll er denn sonst
machen mit der Waffe? Ueber einen Warnschuss können waschechte AfD'ler
doch nur lachen, wie man gestern in diesem Forum erfahren durfte.

Hi Zara,

ich finde die Vorwürfe gegen Petry auch unfair und Deine Interpretation entsprechend auch (so wenig ich sonst mit der AfD anfangen kann und es z.B. zum Kotzen finde, wenn Frau Bla z.B. ständig von "Asylat" redet).

Unter "Schiessbefehl" versteht man schon noch etwas anderes, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl.
Nach Deiner Logik hätte ja jeder Streifenpolizist oder Mindestlohn-Kontrolleur einen "Schiessbefehl". Oder jeder Disco-Türsteher einen Körperverletzungsbefehl.

LG und bleib uns* bitte erhalten

Fabio

Edit: bleib "mir" erhalten, jetzt hab` ich`s ja doch mal gemacht und "für uns Gelbe" gesprochen...

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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt

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