Definition von GELD ..
Geld ist gesetzliches Zahlungsdmittel <=> alles, was kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, ist kein Geld.
Ist gibt keine verbindliche oder rechtlich geschützte Definition des Begriffs GELD. Jedermensch kann und darf es definieren, wie er/sie möchte .. so auch die sog. Debitisten.
Die obige Definition ist die der Debitismus-Anhänger. Es ist die schmalspurigste Definition, die ich kenne, wennauch legitim. Viel verbreiteter ist eine andere, wesentlich differenziertere Definition:
GELD ist (relativ) allgemein oder weitläufig akzeptiertes Zahlungsmittel (aZM), was auch immer das sein mag. Folglich, es gab und gibt nicht nur das "gesetzliche Zahlungsmittel" (d.h. das Abgabengut; gZM), sondern auch noch andere Zahlungsmittel, die in kleinen oder größeren privaten "Währungsräumen" akzeptiert werden ...
... siehe z.B. die ersten Banknoten der sog. Zettelbanken im 16. bis 18. Jahrhundert (= formlos übertragbare Depotscheine für Gold/Silber), das sog. Natural-/Warengeld des Altertums (Weizen, Gold, Silber u.a.m.), das sog. Giralgeld der heutigen Geschäftsbanken (Fiat Money), die Bitcoin, den Chiemgauer, sog. Talente in privaten Tauschringen, Goldmünzen usw. usf..
Manche private aZM sind Derivate des gZM, d.h. durch dieses mehr oder weniger "leidlich gedeckt", was ihre Bonität (Akzeptanz) dementsprechend schmälert.
Es gibt durchaus gemeinsame Eigenschaften der meisten GELDer (aZM), wennauch einige Unterschiede, welche zu unterschiedlicher Bonität (Akzeptanz) bei diesen Zahlungsmitteln führen. Das gZM ist jedoch normalerweise der "Platzhirsch", d.h. das ZM mit der höchsten Bonität im Lande .. und so sollte es auch sein.
Gruß, Beo2