Anwendung des Begriffsskalpells auf "Eigentum" bei Heinsohn, u.a.
Lieber Rybezahl,
Wenn der Wirtschaftsprozess ausschließlich eine
öffentlich-rechtliche Veranstaltung wäre, dann bestünde dieser aus
Handlungen, die sich an einem zentralen, öffentlich-rechtlichen Plan
orientieren würden. Befehlswirtschaft oder zentrale Planwirtschaft.
Ein Wirtschaftsprozess, der ausschließlich auf
privatrechtlichen
Verträgen basieren würde ("freier Markt"), ohne jede
öffentlich-rechtliche Einschränkung der Verträge oder ohne jede
Möglichkeit zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckung der privaten
Rechte
kann wohl nur in der Theorie als Wirtschaftsprozess bezeichnet werden.
Ein
Prozess auf der Basis des Rechts wäre es jedenfalls nicht.
(Sorry, aber das ist zu gut zum Schweigen.)
danke
Du kritisierst doch nicht etwa Heinsohn?
Bei Heinsohn konnte ich keinen expliziten Rechtsbegriff finden. Den von Wesel (siehe Link von @Ashitaka oben) nutzt er sicher nicht.
Ich vermute der "Eigentumsessentialismus" bei Heinsohn nimmt seinen Ausgang beim (wenig reflektierten) Rechtsbegriff.
Dass dann Eigentum bei Heinsohn auch noch definiert wird als
Eigentum := Eigentumsrechte + Forderungen
obwohl Juristen genau das - mEn sehr treffend - als "Vermögen" bezeichnen ist aus meiner Sicht die Hauptursache dafür, dass sich bei Heinsohn null gesamtwirtschaftliche Perspektive finden lässt.
Die gesamtwirtschaftliche Perspektive erhält man nämlich bloß, wenn man klar in den Blick nimmt, dass Forderungen jemandes anderen Verbindlichkeiten sind.
Eigentumsrechte hingegen nicht als Verbindlichkeiten in anderer Leute Bilanz auftauchen. Wenn man einen Eigentumsbegriff (wie Heinsohn) nutzt, der beides (Eigentumsrechte einerseits, Forderungen andererseits) in eins setzt darf man sich nicht darüber wundern, dass dieser Zusammenhang nicht klar zu Tage tritt.
Das Begriffsskalpell bei Heinsohn ist für den eigentlichen Anspruch eines "neuen Paradigmas" mEn einfach noch nicht scharf genug.
Deinen Gedanken mal weitergedacht, würde sich der "beste" Wirtschafter
oder die "beste" Gruppe von Wirtschaftern durchsetzen und diese
könnte man dann als Staat definieren, weil die dann das
öffentliche Recht bestimmen. Mit welchen Mitteln auch immer.Es scheint mir darum nur logisch, dass es eben nicht so ist, sondern die
Unterdrückung mit Gewalt davor gesetzt werden muss. Aber selbst
wenn es nicht so gewesen wäre, müsste es mit der Durchsetzung eines
öffentlichen Rechts danach, im Zuge der heiligen Vereinheitlichung,
geschehen sein.
Nur mit Gewalt kann ein Fallieren verhindert werden.
Fallieren gibt es doch nur innerhalb einer Rechtsordnung. Den Zusammenbruch ganzer Gesellschaften kann wasweißichwas auslösen.
In einem Ausbuchungs-Willigen System können sich konkrete, dauerhafte
Machtstrukturen nur sehr schwer durchsetzen.
Ich glaub' ich weiß was Du meinst.
Ich seh' das heute so: "Zuvielversprechen" ist prinzipiell unvermeidlich, wenn man einen Wirtschaftsprozess haben möchte (auch wenn die Privaten hoch und heilig versprechen: "ich werde nicht zuviel versprechen"). Die fundamentale Unsicherheit über die Zukunft steht der immerwährenden und immer wiede erneuten Einlösung dieses Versprechens im Wege.
Es kommt im Falle des Zuvielversprechens dann auf die öffentlich-rechtlichen Institutionen an für wen das Recht "elastisch" gemacht wird und wer - bei schlagend werden des "Zuvielversprechens" - die "full force of the law" (vom Margin Call über Firesale bis hin zu Insolvenz und Vollstreckung) erdulden muss.
Gegen die einen wird zwangsvollstreckt, wenn sie nicht zahlen können.
Die anderen haben die Zentralbank und können sich Liquidität gegen "adequate collateral" holen. Aha. "Adequate collateral". Geht's noch elastischer?
Soviel zu "Gleichheit".
Die Elastizität des Rechts ist heute vor allem an der Spitze der Kredithierarchie wirksam bzw. konzentriert. Wenn das Gesamtsystem als solches bedroht ist wird das Recht extrem elastisch (gemacht) - z.B. spontane Änderung der InsO in Deutschland direkt nach der Pleite von Lehman per Artikel 5 des FMStG.
Das kann dann bei denen die nicht zu den "Gleicheren" gehören schon mal zu komplettem Rechtsnihilismus führen: "ist eh alles wurscht, die machen was sie wollen", "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen"
Das ist mEn aber wiederum zu undifferenziert.
Unmöglich wäre so eine
Etablierung freilich nicht.
Das heißt wohlgemerkt nicht, dass es gar keine Strukturen geben könnte.
Ordungen würde es trotzdem geben können, nur wesentlich flexibler,
dynamischer.
Verstehe nicht 100%ig was Du meinst. Kannst Du das versuchen mal noch in andere Wort zu kleiden?
Sehr gut argumentiert!
Dankeschön.
Liebe Grüße
--
BillHicks
..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.
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