Die Henne, das Ei und Artikel 2

Bernadette_Lauert, Mittwoch, 03.02.2016, 21:11 (vor 3656 Tagen) @ Falkenauge3714 Views

Nicht der Staat verleiht gesetzlich die
Freiheitsrechte, sondern die Freiheit, Gleichheit etc. gehen dem
staatlichen Recht voraus.


Wann hat sich das wie gezeigt?


Die Rede ist vom Grundgesetz, nach dessen Art. 2 die dann folgenden
Menschenrechte unverletzlich und unveräußerlich sind, also auch nicht
vopm Staat in ihrem Wesensgehalt geändert werden können.

Das Grundgesetz ist aber doch staatliches Recht.

Ich denke, hier liegt ein Henne-Ei-Problem vor. Und so sehr ich Deine
Einschätzung teile, dass sich unsere Gesellschaft viel zu weit in

Richtung

Totalitarismus bewegt (hat), so sehr zweifle ich daran, dass Menschen

ohne

sich selbst gegebene Gesetze gemäß einem Naturrecht in Freiheit und
Gleichheit leben würden.


Die Henne war mit dem Naturrecht zuerst da. Die selbstverständlich
notwendigen Gesetze des Menschen müssen darauf gründen. Die
naturrechtlichen Menschenrechte
und das staatliche Recht müssen natürlich vom Staat durchgesetzt werden.
Dafür ist er als Rechtsgemeinschaft ja da.

Sehe ich auch so. Sonst herrscht Faustrecht.


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