Zustimmung, falls es ein Rechtsstaat ist

Mercury, Mittwoch, 03.02.2016, 20:31 (vor 3657 Tagen) @ BillHicks3908 Views

Hallo BillHicks,

ein schöner Text.

Recht scheint mit der Macht zu seiner Verwirklichung aufs engste
verbunden. Nur wenn gewohnheitsmäßig ohnehin sämtlichen Normen
ausnahmslos Folge geleistet wird, reichte schon die reine Macht der
Gewohnheit.

Rechte lassen sich in zwei Kategorien einordnen, die sich an der Art der
Etablierung dieser Rechte orientieren:
- das öffentliche Recht etabliert Rechte, genannt Gesetze, basierend auf
Befehl und Anordnung
- das private Recht etabliert Rechte basierend auf Übereinkunft der
Vertragsparteien.

Ist deine Gleichsetzung von Recht und Gesetz Absicht? Praktisch ist doch das Gesetz "nur" der Beschluss der Geseztgebung im mit Gewaltmonopol herrschenden Staat. Damit wäre jedes Gesetz jeder Regierung "Recht" und die Scharia auch.
Im juristischen Sinn mag das (innerhalb der juristischen Logik) stimmen.

Im legalistischen Sinn wäre dann "Freiheit" nur die staatliche Anordnung großzügiger Gesetze - also eine lange Leine.

Gleichwohl gibt es auch ein vor-codifiziertes Rechtsempfinden (wie immer auch es sich zusammensetzt und definiert). Sagen wir als Beispiel die Ablehnung
von Sippenhaft (wobei es da auch Ausnahmen gibt). Auch das ist "Recht". Ohne eine größere Diskussion zu starten, nur als Hinweis auf die zwei möglichen Versehensweisen des Begriffs "Recht".

Eigentum, Freiheit und Vertrag sind die zentralen Kategorien des
Privatrechts. Öffentliches Recht hingegen basiert auf Unfreiheit,
Unterordnung und Befehl.

Gleich jedoch ob durch Befehl oder Vertrag entstanden muss das Ignorieren
eines Rechts für den durch das Recht Verpflichteten zu Konsequenzen
führen, sonst trüge das Recht den Namen zu Unrecht. D.h.
auch per privatem Vertrag etablierte Rechte müssen durch
Institutionen des öffentlichen Rechts im Zweifelsfall
durchsetzbar sein, sonst erhalten private Vertragsparteien aus dem
Abschluss des Vertrages keine Rechte, sondern etwas anderes. Die
bloße Macht der Gewohnheit allein, kann also Rechte nicht etablieren.

Im Staat mag das heute gelten. Doch vor der Etablierung des Staates als "Rechtsinstanz" (z.B. als Vertragsgarant) haben die Menschen auch Vereinbarungen getroffen und wirksam durchgesetzt.
Die Instanz muss also nicht unbedingt der Staat sein, oder eine Kirche. Gewohnheitsrechte, die bei Verstoß zur allgemeinen Ächtung, zum Aus-dem-Weg-gehen etc. führten, waren oft auch erfolgreich (wurden jedoch durch den Anspruch des Zentralstaates verdrängt).

Wenn der Wirtschaftsprozess ausschließlich eine
öffentlich-rechtliche Veranstaltung wäre, dann bestünde dieser aus
Handlungen, die sich an einem zentralen, öffentlich-rechtlichen Plan
orientieren würden. Befehlswirtschaft oder zentrale Planwirtschaft.
Ein Wirtschaftsprozess, der ausschließlich auf privatrechtlichen
Verträgen basieren würde ("freier Markt"), ohne jede
öffentlich-rechtliche Einschränkung der Verträge oder ohne jede
Möglichkeit zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckung der privaten Rechte
kann wohl nur in der Theorie als Wirtschaftsprozess bezeichnet werden. Ein
Prozess auf der Basis des Rechts wäre es jedenfalls nicht.

Diese Sicht des Vertragsrechts erscheint mir als Laie seltsam. Immerhin schließen Staaten ebenfalls Verträge, die oft keine Bestrafungsmöglichkeiten enthalten. Wieso also sollten nicht auch Unternehmen derartige Verträge ohne Sanktionsmöglichkeit eingehen können und dies dennoch ein Wirtschaftsprozess sein? Kartellabsprachen werden doch gelegentlich als ungezeichnete Verträge in den Tresoren gebunkert - die können ja kaum zur Polizei gehen ...

Gleichwohl sind das Überlegungen auf Grundlage deines Textes. Zu diesem Nachdenken wolltest du wohl auch einladen - gelungen, danke!

Gruß

mercury

Schönen Dank fürs Lesen.

--
„Meine Arbeit ist ein Versuch, mit großer Traurigkeit die Tatsache der westlichen Kultur zu akzeptieren." Ivan Illich


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