Recht und Unrecht
Deine Ausführungen über das Recht sind ja klar und die Konsequenzen normalerweise selbstverständlich. Aber wir leben nicht in normalen Zeiten, sondern sind auf dem Wege zum Totalitarismus, wo sich die Herrschenden nur an das halten, was ihnen passt.
Im Grunde muss man den Begriff des Rechts noch etwas genauer fassen. Das Grundgesetz geht zunächst vom Naturrecht aus. Die Menschenrechte oder Grundrechte am Anfang sind unabänderlich, weil sie gleichsam mit dem Menschen geboren sind, der Staat sie vorfindet und als Grundlage seines Rechtes akzeptieren muss. Nicht der Staat verleiht gesetzlich die Freiheitsrechte, sondern die Freiheit, Gleichheit etc. gehen dem staatlichen Recht voraus.
Wenn der Mensch in seinen Lebensbereichen frei und selbstbestimmt handeln können soll, darf folglich der Staat nicht inhaltlich vorschreibend in sein Handeln im Wirtschafts- und Kulturleben eingreifen, da er sonst die Freiheit aufhebt. Er darf nur einen rechtlichen Rahmen setzen, der die Grundrechte für jeden garantiert und verhindert, dass in die physische und seelisch-geistige Integrität des Einzelnen eingegriffen wird.
Das Recht hat also eine Schutz- und Abwehrfunktion. Wilhelm von Humboldt nennt das die Sorgfalt für das „negative Wohl“ der Bürger, für ihre Sicherheit; also die Sorge vor der Gefährdung ihres Wohlergehens, die ihnen durch äußere Feinde, im Inneren durch Eingriffe in die physische und seelisch-geistige Integrität drohen. Das ist das eigentliche Gebiet des Rechts.
Der Staat hat danach nicht die Aufgabe, für das "positive Wohl" der Menschen, für ihr leibliches (im Wirtschaftsleben) und seelisch-geistiges Wohl (im kulturellen Leben) zu sorgen. Das ist Sache des freien Menschen selbst.
Greift der Staat hier mit Gesetzen ein, überschreitet er das eigentliche Recht, Er gibt Unrecht den gesetzlichen Schein des Rechts.
Dagegen wird heute in ungeheurem Maße gesündigt.
Weitere Überlegungen dazu hier.