NaturRECHT? MenschenRECHT?
Hallo Falkenauge,
Deine Ausführungen über das Recht sind ja klar und die Konsequenzen
normalerweise selbstverständlich.
dachte halt, ich fange mal 'vorne' an. So weit 'vorne', wie ich halt gerade komme.
Aber wir leben nicht in normalen Zeiten,
sondern sind auf dem Wege zum Totalitarismus, wo sich die Herrschenden nur
an das halten, was ihnen passt.
Ja, so sieht das aus. Ich glaube, das liegt - zu großen Teilen - auch am Rechtsbegriff.
Dass "man" sich - als Beispiel - an VölkerRECHT (z.B. die auf völkerrechtlichen "Verträgen" basierende EU, sonstiges Völker"recht") nur dann hält, wenn es einem in den Kram passt und man sonst einfach drüber hinweg fährt... Könnte das damit zu tun haben, dass es zwar Völkerrecht heißt, in praxi aber Völkermacht ist, die bürgerliches Recht mehr oder weniger bloß simuliert?
Man spricht zwar sowohl im Völkerrecht als auch im bürgerlichen Recht von "Verträgen" (VR: "treaties"). Was haben diese völkerrechtlichen "treaties" mit bürgerrechtlichen Verträgen gemeinsam, was unterscheidet sie von ihnen?
MMn ist der zentrale Unterschied: Es gibt bei treaties kein zentrales Gewaltmonopol, das sie durchsetzen könnte, weder in der EU noch weltweit, bürgerrechtliche Verträge hingegen können über ein zentrales Gewaltmonopol vollstreckt werden.
Im Grunde muss man den Begriff des Rechts noch etwas genauer fassen.
Ok.
Das Grundgesetz geht zunächst vom Naturrecht aus.
Ja, schon.
Die Menschenrechte oder
Grundrechte am Anfang sind unabänderlich,
Gut so.
weil sie gleichsam mit dem
Menschen geboren sind, der Staat sie vorfindet und als Grundlage seines
Rechtes akzeptieren muss.
Das entspricht nicht dem Rechtsbegriff, den ich bevorzuge. Für mich ist ein Recht etwas, das bei einem zentralen Gewaltmonopol einklagbar ist.
Deshalb kann es ein Naturrecht nicht geben.
Man kann den Rechtsbegriff durchaus auch weiter fassen. Dann muss man das aber dazu sagen und dann eben wieder genau vergleichen: was haben "Naturrechte" mit bei einem zentralen Gewaltmonopol einklagbaren Rechten gemeinsam, was unterscheidet sie?
Nutzt man den weiteren Rechtsbegriff und vergleicht nicht mehr konsequent, dann sind die Missverständnisse mEn vorprogrammiert.
Nicht der Staat verleiht gesetzlich die
Freiheitsrechte, sondern die Freiheit, Gleichheit etc. gehen dem
staatlichen Recht voraus.
Verstehe diese Sichtweise voll und ganz, empfinde sie heute allerdings als ziemlich romantisch. Rechtsromantisch, falls das ein Wort ist.
Die Rechts-Praxis sieht doch so aus: überall dort wo "Menschenrechte" (wieder: das nennt sich Recht ist aber mit "moralischer Empfehlung" wahrscheinlich mindestens so treffend beschrieben) _nicht_ bei einem staatlichen Gewaltmonopol einklagbar sind, d.h. wo diese "Menschenrechte" _nicht_ in geltendes Recht innerhalb der Jurisdiktion umgesetzt wurden, wie weit her ist es dort mit diesem Menschenrecht?
Können "Menschenrechte" tatsächlich "menschenweit" durchgesetzt werden? Natürlich nicht. Eben!
Dass das als politisches Machtinstrument genutzt wird, darf natürlich nicht überraschen ("Nein, um Schürfrechte geht es uns nicht. Es geht uns wirklich NUR um Menschenrechte!" - Wer's glaubt :) ).
Aber ist das nicht einfach nur eine Rückprojektion der Rechtswirklichkeit in den westlichen Gesellschaften auf die Geschichte UND auf alle anderen Gesellschaften? Im Sinne von: "Naja, die sind da jetzt halt heute noch nicht so weit, aber das wird schon noch. Das ist ja ganz "natürlich" diese Hinaufentwicklung hin zu den "Menschenrechten", das sagt ja schon das "Naturrecht"...
Die Praxis wiederum sieht so aus:
"Nothing is less evident than that we are born free and equal": https://www.youtube.com/watch?v=aZJRjD-YXe4#t=2m40
Nichts ist weniger "natürlich" oder selbstevident, als dass alle Menschen weltweit "frei" und "gleich" geboren würden. Die "Freiheit" und "Gleichheit" ist die westliche Norm, ok. Aber eben auch genau das. Und nur das. Nix da "Naturrecht". Das ist gesellschaftliche Norm und man muss das Recht der Gesellschaft auch so ausgestalten, dass diese Norm Ähnlichkeiten mit der Praxis aufweist.
"We are all born free and equal" als Kernnorm (Norm! D.h. nicht materielle Wirklichkeit) der modernen westlichen Gesellschaftsformen: https://www.youtube.com/watch?v=aZJRjD-YXe4#t=7m38s
Wenn der Mensch in seinen Lebensbereichen frei und selbstbestimmt handeln
können soll, darf folglich der Staat nicht inhaltlich vorschreibend in
sein Handeln im Wirtschafts- und Kulturleben eingreifen, da er sonst die
Freiheit aufhebt.
Genau. Es muss eine Freiheit vom Staat IM Staat geben! Rechtsstaatsprinzip.
Beste Grüße
--
BillHicks
..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.