Muss darüber meditieren, aber vorläufig: Zustimmung.

Bernadette_Lauert, Mittwoch, 03.02.2016, 21:42 (vor 3656 Tagen) @ Falkenauge3679 Views

Das Grundgesetz ist aber doch staatliches Recht.


Ja, aber in Bezug auf die Menschrechte am Anfang hat der Staat sie
lediglich rechtlich zu formulieren und als etwas aufzunehmen, das
unabhängig von ihm bereits vorhanden, von ihm nicht veränderbar ist und
als von vorneherein, unmittelbar geltende Naturrechte des Menschen seinem
eigenen Recht zugrunde liegt.

Mein Bauch sagt: Ja!!!
Mein Kopf sagt: Häh?

Ich muss da drüber nachdenken und mich über "Naturrechte" schlau machen... Aber ich glaube, Du hast recht.


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