Erklärungsbedürftige Passage

Bernadette_Lauert, Mittwoch, 03.02.2016, 20:23 (vor 3656 Tagen) @ Falkenauge3883 Views
bearbeitet von Bernadette_Lauert, Mittwoch, 03.02.2016, 20:27

Nicht der Staat verleiht gesetzlich die
Freiheitsrechte, sondern die Freiheit, Gleichheit etc. gehen dem
staatlichen Recht voraus.

Wann hat sich das wie gezeigt?
Und gab es in dieser Epoche des wie auch immer gearteten Beispiels wirklich keine Herrschaftsstrukturen, die einem staatlichen Gewaltmonopol (?z.B. des Lehensherren?) und seiner Gesetze vergleichbar waren. Doch dann ist die Frage "nur", wie "fair" Strukturen und Gesetze waren.

Ich denke, hier liegt ein Henne-Ei-Problem vor. Und so sehr ich Deine Einschätzung teile, dass sich unsere Gesellschaft viel zu weit in Richtung Totalitarismus bewegt (hat), so sehr zweifle ich daran, dass Menschen ohne sich selbst gegebene Gesetze gemäß einem Naturrecht in Freiheit und Gleichheit leben würden.
Das spiegelt der Begriff "Faustrecht" wieder. Das Recht des Stärkeren.

Die Frage ist doch vielmehr welche Gesetze wie durchgesetzt werden, oder?


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