Du Schlingel (edit)

Rybezahl, Donnerstag, 04.02.2016, 03:09 (vor 3657 Tagen) @ BillHicks3546 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 04.02.2016, 03:30

Wenn der Wirtschaftsprozess ausschließlich eine
öffentlich-rechtliche Veranstaltung wäre, dann bestünde dieser aus
Handlungen, die sich an einem zentralen, öffentlich-rechtlichen Plan
orientieren würden. Befehlswirtschaft oder zentrale Planwirtschaft.
Ein Wirtschaftsprozess, der ausschließlich auf privatrechtlichen
Verträgen basieren würde ("freier Markt"), ohne jede
öffentlich-rechtliche Einschränkung der Verträge oder ohne jede
Möglichkeit zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckung der privaten Rechte
kann wohl nur in der Theorie als Wirtschaftsprozess bezeichnet werden. Ein
Prozess auf der Basis des Rechts wäre es jedenfalls nicht.

(Sorry, aber das ist zu gut zum Schweigen.)

Du kritisierst doch nicht etwa Heinsohn?

Deinen Gedanken mal weitergedacht, würde sich der "beste" Wirtschafter oder die "beste" Gruppe von Wirtschaftern durchsetzen und diese könnte man dann als Staat definieren, weil die dann das öffentliche Recht bestimmen. Mit welchen Mitteln auch immer.

Es scheint mir darum nur logisch, dass es eben nicht so ist, sondern die Unterdrückung mit Gewalt davor gesetzt werden muss. Aber selbst wenn es nicht so gewesen wäre, müsste es mit der Durchsetzung eines öffentlichen Rechts danach, im Zuge der heiligen Vereinheitlichung, geschehen sein.
Nur mit Gewalt kann ein Fallieren verhindert werden.

In einem Ausbuchungs-Willigen System können sich konkrete, dauerhafte Machtstrukturen nur sehr schwer durchsetzen. Unmöglich wäre so eine Etablierung freilich nicht.
Das heißt wohlgemerkt nicht, dass es gar keine Strukturen geben könnte. Ordungen würde es trotzdem geben können, nur wesentlich flexibler, dynamischer.

Sehr gut argumentiert! [[top]]

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