Die Henne

Falkenauge, Mittwoch, 03.02.2016, 21:08 (vor 3656 Tagen) @ Bernadette_Lauert3709 Views

Nicht der Staat verleiht gesetzlich die
Freiheitsrechte, sondern die Freiheit, Gleichheit etc. gehen dem
staatlichen Recht voraus.


Wann hat sich das wie gezeigt?

Die Rede ist vom Grundgesetz, nach dessen Art. 2 die dann folgenden Menschenrechte unverletzlich und unveräußerlich sind, also auch nicht vopm Staat in ihrem Wesensgehalt geändert werden können.

Ich denke, hier liegt ein Henne-Ei-Problem vor. Und so sehr ich Deine
Einschätzung teile, dass sich unsere Gesellschaft viel zu weit in Richtung
Totalitarismus bewegt (hat), so sehr zweifle ich daran, dass Menschen ohne
sich selbst gegebene Gesetze gemäß einem Naturrecht in Freiheit und
Gleichheit leben würden.

Die Henne war mit dem Naturrecht zuerst da. Die selbstverständlich notwendigen Gesetze des Menschen müssen darauf gründen. Die naturrechtlichen Menschenrechte
und das staatliche Recht müssen natürlich vom Staat durchgesetzt werden. Dafür ist er als Rechtsgemeinschaft ja da.


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