Bitte erst mal schauen, wovon man redet: Anklagen ist nicht verklagen usw.
Hallo Silke,
wie wäre es, wenn auch Du bitte nachschaust, was passt:
...Der "frühe" griechische"Gesellschaftsvertrag" (gemeinschaftlicher
Beschluss, Akzeptanz)? Wo liegt eigentlich die numerische Grenze: Ab
welcher Zahl wird so ein"gemeinschaftlicher Beschluss" der"Allgemeinheit"
wohl geschlossen? Ab 10, ab 50, ab 100, ab 500, ab 1000 Mitgliedern?
Nirgends auch nur der Hauch einer Quelle oder Evidenz. Ich bitte auch zu
bedenken, dass ein solcher "Gesellschaftsvertrag" nicht nur das Übliche
(wir Bürger sehen ein, dass wir einen Vertrag schließen müssen, so sähe
unser Entwurf dazu aus) enthält, sondern immer eine bisher nicht existente
völlig neue und bis dahin unbekannte Rechtsperson schafft (Polis, Staat,
Fiskus, usw.). Diese neue und zusätzliche Rechtsperson
("öffentlich-rechtlich", logisch, da es keine privatrechtliche "Company"
gewesen sein kann, die immer einzelpersonenbezogen sein muss) hat jetzt
Rechte, sonst wäre sie keine Rechtsperson. Sie ist eigentums-, besitz- und
forderungsfähig. Sie ist Macht. In sie kann geklagt werden, aber sie
kann nicht angeklagt werden, da keine Person, sondern eine Fiktion.
Dies haben die Gesellschaftsvertrags-Fetischisten bisher leider
übersehen...
Der Gesellschaftsvertrag ist eine Fiktion, ein philosophischer Therm, der hierauf basiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Vom_Gesellschaftsvertrag_oder_Prinzipien_des_Staatsrechtes
(und keinesfalls zu verwechseln mit: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsvertrag , der auch besser Gesellschaftervertrag genannt wird).
Der Gesellschaftsvertrag in der Gesellschaft, der in aller Munde ist, ist Gegenstand phiosophischer Diskussionen, aber hat rechtlich keinerlei Bedeutung. Ähnlich wie beim "Generationenvertrag", der auch kein echter Vertrag ist, sondern ein Konstrukt zur Veranschaulichung.
Natürlich gibt es auch öffentlich-rechtliche juristische Personen. Und zwar nicht nur eine. Siehe öffentlich rechtliche Körperschaften oder Anstalten - da gibt es natürlich viele.
"2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z.B. die Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen. Auch Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die als selbstständige Träger von Rechten und Pflichten Verwaltungsaufgaben außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung erledigen."
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/juristische-person.html
Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen ist t. w. abgestuft, also wer aktiv und passiv klagen oder verklagt werden kann, aber das erläutere ich besser hier nicht weiter, lasse ich es besser erst mal so stehen:
http://www.wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit.html
Juristische Personen können im Deutschland nicht strafrechlich belangt werden (immer nur natürliche Personen). Daher können diese niemal angeklagt werden, sondern nur privatrechtlich verklagt werden. Merke bitte: Anklagen - Strafrecht ungleich Verklagen = Zivil- bzw. Privatrecht.
Es ist schon einigermaßen betrüblich, wie man meint über solche Dinge Aussagen treffen zu können, ohne sich mit den einfachsten Grundlagen, die auch hier teilweise schon lang und breit erläutert wurden und die mittels Internet leich zu erlesen sind, beschäftigt zu haben.
Z. B. so einfach:
https://de.wikipedia.org/wiki/Klage
https://de.wikipedia.org/wiki/Anklage
Dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation
https://de.wikipedia.org/wiki/Passivlegitimation
Siehe auch Postulier- und Testierfähigkeiten.
Es ist schon auffällig, dass oft die meinen am sichersten (auch in Bezug auf den Debitismus) auftreten zu können, die die größten Unsicherheiten mit einfachen und grundlegenden Fachbegriffen haben, mit denen sie aber arbeiten!
Womit wir mal wieder bei der Sokla-Affaire wären: https://de.wikipedia.org/wiki/Sokal-Aff%C3%A4re
Denn es werde nicht nur wild falsch Begriffe verwendet, sondern so getan, als habe man a) im Recht, dessen Begriffe herangezogen werden, und b) in der Sache, von der geredet werden soll, Ahnung.
So wird das aber rein gar nichts. Tut mir leid.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Und dann soetwas:
Danke für die guten Texte.
Da fragt man sich doch ernsthaft, von welcher Warte dies beurteilt werden konnte.
Liebe Grüße
SilkePS.
"Machterhalt! Der Vorgang ist unter dem Stichwort Privileg bekannt.
Dabei wird Einzelnen oder einer Gruppe eine Ausnahme vom geltenden Zustand
zugeschanzt. Der Privilegierte (privus = einzeln, lex = Recht) hat hinfort
einen Vorteil (herausgehobene Stellung, usw.) gegenüber dem Rest.
Diesen Vorteil erkauft er sich entweder direkt oder per Zusicherung
späterer Leistungen zugunsten dessen, der ihn privilegiert hat."
@dottore
Ach komm Silke, auch hinsichtlich Vor- und Sonderrechten gibt es vermutlich noch etliches nachzulesen. Ab wann historisch gesehen z. B. wer rechtlich erfasst bzw. gebunden war, auch z. B. die Machthaber selbst rechtlich gebunden sind usw.
Siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Privileg
https://de.wikipedia.org/wiki/Regalien
(nicht verwechseln mit diesen Sonderrechten: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte !)
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