Korrekturen zum Thread: Rechtsetzung, mehr Recht als Gesetz, Privatrecht mit Anordnung von oben, Gewohnheitsrecht
Hallo Bill,
keiner muss diesbezüglich das Rad neu erfinden, denn das sind schließlich uralte Themen, wie das Recht eben schon tausende Jahre alt ist.
Werde nur Stichpunkte zum Weitersuchen bringen, weil das natürlich ein riesen Gebiet ist.
Habe im Jurastudium und im ersten Staatsexamen das Wahlfachthema Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie mit Erfolg belegt bzw. abgelegt, das sich explizit mit den hier diskutierten Themen beschäftigt.
Recht hat viele Funktionen, darunter Machtmittel und Legitimation der Macht. Aber es dient zu weiterem, wie der Regulierung, Konfliktlösung und Kommunikation gemeinsamer Werte und Normen.
Wer sich mit dem Unterschied von Recht und Gesetz beschäftigen will, sollte sich das Stichtwort Gesetz und Rechtsetzung beschäftigen. Da gibt es ja jede Menge Abhanldungen und Definitionen. Wie gesagt: Das Rad muss nicht neu erfunden werden, sondern kritisch gewürdigt.
Es gibt weit mehr rechtlich verbindliches, als Gesetze.
Gesetze bedeutet: A) Rechtsetzung, im Sinne von Niederlegung von Normen, die b) Rechtsätze enthalten: Regelungen für eine unbestimmte Anzahl von Fällen gelten sollen.
Zuvor hatte z. B. der Rat der Stammesältesten Streitfragen gelöst (im islamischen Raum machen das religiöse Würdenträger qua Fatwa - das ist in vielem kein staatliches Recht, wie bei uns). Und zwar jeweils bei einem Konflikt. Daraus ergaben sich Gewohnheiten (aber noch heute gibt es jede Menge Gewohnheitsrecht und gesetzliche Normen, die dem Gewohnheitsrecht Anwendungsmöglichkeiten geben - dazu vielleicht noch unten). Später wurden diese Gewohnheiten normiert - es entwickelte sich eine Rechtssetzung, die wiederum formale Voraussetzungen fanden, die niedergelegt wurde. Recht regelt also, was Recht wird.
Zudem braucht man eine Befolgung und/oder Durchsetzung (das ist Rechtsbefolgung per Zwang, aber nicht alle Rechtsbefolgung muss erzwungen werden: Z. B. will man ja wieder bei seinem Bäcker etwas kaufe wollen und woanders als Käufer akzeptiert werden: Also werden u. a. Kaufverträge erfüllt, freiwillig und auch aus Einsicht, denn es ist ja vereinbart worden, wer war wem gibt und wofür.
Das Privatrecht ist zwar, wie gesagt, kein öffentliches, das mehr anordnend bzw. befehlend wirkt (es gibt übrignes auch verwaltungsrechliche Verträge). Aber nur hinsichtlich des Lebensbereiches, das es jeweil regelt. Denn natürlich ist auch das Privatrecht gesetzlich normiert und angeordnet (befohlen).
Wesel und die herrschende Meinung gehen davon aus, dass es Recht gibt, aber die Zeitpunkt wo es Rechtsetzung, Rechtsstab (Menschen, die sich nur oder vorwiegend damit beschäftigen) und Rechts-Durchsetzung gibt (Polizei, Büttel, Vollstrecker eben).
Recht ist also mehr als Gesetze, wo festgelegt ist, was bei einem bestimmten Lebenssachverhalt, so er geregelt ist (nicht alles wird vom Recht geregelt und erfasst - es gibt zudem weitere soziale Regelungen, wie Gewohnheit, Sitte, Moral, Anstand, Brauch). Wenn ... dann ...
Neben Gesetzen gibt es noch Rechtsverordnungen und Verwaltungsakte (die sogenannte quasi öffentlich-rechtliche Willenserklärung), Verträge, Gestaltungsrechte und Befehle. Früher und anderswo auch könilgiche und präsidiale Erlasse (z. B. Ukas), Dekrete usw. Und natürlich Gerichtsbeschlüsse und Urteile. Also die verbindlich sind. Und das sind nur einige, aber die derzeit wichtigsten.
Vergleichbar mit dem Gesetz ist die Satzung, wo ein Verband oder Verein ähnliches wie Gesetze schafft.
Ein sehr weites Feld Luise.
Nur wie gesagt: Da kann man sich manches ausdenken, etliches auch falsch (wie, dass Wahlbenachrichtigungen Angebote seien
), aber viele ganz einfach nachlesen. Und das sollte man auch, wenn es keine realitätsfremde Märchenstunde werden soll.
Das Recht hat nämlich eine weit höhere Stadardisierungspraxis, als anderes. Da ist vieles, vieles genau bedacht, durchleuchtet und vor allem niedergelegt, als auf den meisten anderen Gebieten.
Die Stichworte sind genannte, und man sollte sich wenigstens die Wikiartikel oder die in den online-Rechtswörterbüchern (auch gern in historischen) anschauen.
Spannend ist auch noch zu schauen, wem jeweil zugestanden wurde Rechtsadressat zu sein. Sklaven und Frauen vielen da vielfach raus (siehe Rechtsadressat, RechtsfähigkeitL: Testier- und Postulierfähigkeit). Es war auch immer eine Frage der Machbarkeit. Sicher kann man andere Regelungs- und Konfliktlösungsmechanis in einer Stadt anwenden, als in normadisch lebenden Völkern.
Wie gesagt: Wesel hat sehr viele Artikel und Bücher für Rechtslaien verfasst, in denen er sich mit eben diesen Themen so befasst, dass sie der nicht rechtwissenschaftlich Ausgebildete gut erlesen kann (dazu gehört auch eine Artikelserie in der Nach-Wende-"Wochenpost"). Und es gibt weitere, die da viel erklärten.
Es gab natürlich verschiedenste Rechtssetzungen, wie Volksversammlungen (auch im hohen Norden: Things - wo man sich jährlich sammelt, um Dinge zu regeln, aberzusprechen und zu kommunizieren: Und zwar weit mehr als rechtliche Regelungen, etwas auch Kriegs-, Verteidigungs- und Infrastruktur bzw. Bauvorhaben), Kammern oder Landesherren, die jeweils rechtssetzende wirkten. Daneben war auch das kanonische Recht lange Zeit sehr bedeutend (siehe z. B. Magdeburger Recht, oder warum heißt es eigentlich Dr. der Rechte) und die Kirchen stellen auch das standesamtliche und Registerrecht (Geburten, Heiraten und Sterberegister).
Das nur knapp.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: im Vertragsrecht kann einiges "abbedungen" werden. Manches nicht. Dann zählt auch dort das von "oben angeordnete Recht", wie für die Fälle, wo abbedingbares nicht geregelt wurde.
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