@dottore dazu: ...neue und zusätzliche Rechtsperson ("öffentlich-rechtlich")

Silke, Donnerstag, 04.02.2016, 10:36 (vor 3656 Tagen) @ BillHicks3595 Views
bearbeitet von Silke, Donnerstag, 04.02.2016, 11:11

Lieber Bill,

...Der "frühe" griechische"Gesellschaftsvertrag" (gemeinschaftlicher Beschluss, Akzeptanz)? Wo liegt eigentlich die numerische Grenze: Ab welcher Zahl wird so ein"gemeinschaftlicher Beschluss" der"Allgemeinheit" wohl geschlossen? Ab 10, ab 50, ab 100, ab 500, ab 1000 Mitgliedern? Nirgends auch nur der Hauch einer Quelle oder Evidenz. Ich bitte auch zu bedenken, dass ein solcher "Gesellschaftsvertrag" nicht nur das Übliche (wir Bürger sehen ein, dass wir einen Vertrag schließen müssen, so sähe unser Entwurf dazu aus) enthält, sondern immer eine bisher nicht existente völlig neue und bis dahin unbekannte Rechtsperson schafft (Polis, Staat, Fiskus, usw.). Diese neue und zusätzliche Rechtsperson ("öffentlich-rechtlich", logisch, da es keine privatrechtliche "Company" gewesen sein kann, die immer einzelpersonenbezogen sein muss) hat jetzt Rechte, sonst wäre sie keine Rechtsperson. Sie ist eigentums-, besitz- und forderungsfähig. Sie ist Macht. In sie kann geklagt werden, aber sie kann nicht angeklagt werden, da keine Person, sondern eine Fiktion. Dies haben die Gesellschaftsvertrags-Fetischisten bisher leider übersehen...

Danke für die guten Texte.

Liebe Grüße
Silke

PS.
"Machterhalt! Der Vorgang ist unter dem Stichwort Privileg bekannt. Dabei wird Einzelnen oder einer Gruppe eine Ausnahme vom geltenden Zustand zugeschanzt. Der Privilegierte (privus = einzeln, lex = Recht) hat hinfort einen Vorteil (herausgehobene Stellung, usw.) gegenüber dem Rest. Diesen Vorteil erkauft er sich entweder direkt oder per Zusicherung späterer Leistungen zugunsten dessen, der ihn privilegiert hat."
@dottore


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