Hier werden noch mehr als zwei Fragen beantwortet ...

CrisisMaven ⌂, Sonntag, 24.01.2016, 22:14 (vor 3666 Tagen) @ Piter5518 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 24.01.2016, 22:51

10 Jan 2016: Die New Yorker Polizei sucht die fuenf Vergewaltiger, die eine Achtzehnjaehrige im Beisein ihres Vaters vergewaltigt haben

13 Jan 2016: Nun behauptet die Vergewaltiger-Bande, das Opfer habe erst Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater gehabt, bevor es diesen mit ihnen fortsetzte

14 Jan 2016: New Yorker Vater zu betrunken, um Vergewaltigung anzuzeigen - hatte selbst Geschlechtsverkehr mit eigener Tochter ...

Wird es jetzt verstaendlicher, warum ich vor jeglicher Vorverurteilung warne?

A) Es gibt einvernehmlichen Sex, auch mit Minderjaehrigen, der spaeter faelschlich angezeigt wird

Der Jugendbetreuer @helmut-1 hat aehnliches berichtet und nachgelegt.

B) Es geht dabei weder um Rechtssysteme noch eigene Mutmassungen

C) Es kann selbst bei Erfuellung der Tatbestandsmerkmale Tatsachen geben, die schuldausschliessende Wirkung zeitigen.

Und ueber allem thront die Frage, ob es ueberhaupt passiert ist. Bloss, weil ermittelt wird, heisst das nichts. Das ist ja grade Aufgabe der Ermittlungsbehoerden, NACH Ermittlungen zum Schluss zu kommen, ob es eine Tat gab.

Warum ist es fatal, wenn falsche Spuren verfolgt, gar Unschuldige faelschlich verurteilt werden ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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