„Wir ermitteln wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs eines Kindes“

Köpi, Berlin, Sonntag, 24.01.2016, 20:59 (vor 3666 Tagen) @ LLF5910 Views

Hallo,

Laut deutschem Strafrecht darf ein Mädchen erst nach dem 14.
Geburtstag
einvernehmliche Sexualkontakte pflegen - es handelt sich
also immer und grundsätzlich um eine Straftat. Kennt der Staatsanwalt die
geltende Rechtslage nicht?


Die B.Z ist zwar eines der Berliner Revolverblätter, hier wird sich jedoch auf den Anwalt der Familie berufen:


Weiter geht der Jurist aber davon aus, dass Elena unfreiwillig „über 30 Stunden in den Händen ihrer Peiniger war, bevor sie, offensichtlich schwer misshandelt, zu ihren Eltern zurückkehren konnte“. Das Mädchen habe Verletzungen im Gesicht gehabt.

Weitere Details wollte Danckwardt mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen. Die falsche Behauptung, Elena sei von Flüchtlingen vergewaltigt worden und die Polizei verschweige den Vorfall, hatte im Internet eine Lawine der Entrüstung ausgelöst. Die Polizei bleibt dabei: „Es gab keine Vergewaltigung.“

Fakt ist: Der Fall liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. „Wir ermitteln wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs eines Kindes“, bestätigt Justizsprecher Martin Steltner.

Der ganze Artikel hier:

http://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/fall-elena-13-die-polizei-ermittelt-...


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