Alles eine Frage der rechtlichen Definition

CalBaer, Sonntag, 24.01.2016, 01:55 (vor 3668 Tagen) @ CrisisMaven6660 Views

Ob es zwischen einem wesentlich aelteren Erwachsenen mit einer 13-jaehrigen ueberhaupt einvernehmlich sein kann, wird je nach zivilen Recht unterschiedlich gesehen.

Im Recht angelsaechsischer Staaten ist "einvernehmlich" in so einer Situation juristisch gar nicht moeglich. Es gibt dort den Begriff des "Statuary Rape", was so viel wie "Vergewaltigung im juristsichen Sinne" bedeutet.

People below the age of consent cannot legally consent to having sex. This means that sex with them, by definition, violates the law.

Das ist durchaus nachvollziehbar, denn einem Minderjaehrigen wird eigene Urteilsfaehigkeit in vielen Dingen, auch in Deutschland nicht zugestanden. Nicht umsonst gibt es die Definitionen "minderjaehrig" und "volljaehrig" und hat weitreichende Konsequenzen im zivilen Leben.

Deutsches Recht scheint da sehr liberal zu sein. Es gibt ja bereits Forderungen das Sexualstrafrecht zu verschaerfen. Das hat natuerlich Konsequenzen fuer die jungen Leute, es nimmt ihnen Freiheiten, welche Teil unserer Kultur sind. Mit Menschen wandert auch Kultur ein und diese geraet in Konflikt mit der heimischen Kultur. Der Konflikt wird dann zwangslaeufig dadurch geloest, eigene Freiheiten aufzugeben.

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