Moooment, nicht Legaldefinition und psychologische Realitaet durcheinanderwerfen ...
Ob es zwischen einem wesentlich aelteren Erwachsenen mit einer 13-jaehrigen ueberhaupt einvernehmlich sein kann, wird je nach zivilen Recht unterschiedlich gesehen.
Das kann das Recht gar nicht entscheiden. Das kann hoechstens ein Psychologe, wenn die beiden Beteiligten sich widersprechen.
Das, was das Recht da macht, nennt sich Legaldefinition. Das ist die rechtliche Fiktion, dass ein "Kind" in bestimmte Dinge einfach nicht einwilligen kann, weil es die Folgen etc. nicht uebersieht.
Im Recht angelsaechsischer Staaten ist "einvernehmlich" in so einer Situation juristisch gar nicht moeglich.
Ja, das hat aber mit meiner Argumentation nichts zu tun. Die Frage(n) war(en) doch:
- ist sie als Dreizehnjaehrige erkennbar
- musste der Taeter das wissen
- wusste er es tatsaechlich, oder glaubte er (nicht leichtfertig), dass sie sechzehn, gar achtzehn Jahre alt war?
Es gibt dort den Begriff des "Statuary Rape", was so viel wie Vergewaltigung im juristsichen Sinne" bedeutet.
Ja, wir wissen ja, dass die USA besonders pruede sind und deshalb die hoechsten Porno-Verkaufsraten pro Kopf zu haben scheinen. Wo Prostitution verboten ist, ein FBI-Agent sich aber als Freier ausgeben darf, um eine Prostituierte zu "ueberfuehren", die ohne seine Bettelei ggf. "Nein" gesagt haette.
People below the age of consent cannot legally consent to having sex.
Ja, die koennen auch nicht wirksam einwilligen, ein Bankkonto zu eroeffnen.
Darum ging es aber nicht. Es ging drum, dass man erstmal erkennen koennen muss, dass man es mit einer Minderjahrigen zu tun hat!
This means that sex with them, by definition, violates the law.
Nur, wenn man es erkennen konnte. Auch in USA gilt "in dubio pro reo". Allerdings braucht man dort einen sauteuren Anwalt, um das durchzusetzen ...
Das ist durchaus nachvollziehbar, denn einem Minderjaehrigen wird eigene Urteilsfaehigkeit in vielen Dingen, auch in Deutschland nicht zugestanden.
Ja, das hatte ich auch nicht bestritten. Aber dazu muss man eben wissen, dass es sich um einen solche Person handelt. Anders als bei Eroeffnung eines Bankkontos ist beim Dating (noch) nicht Vorschrift, sich gegenseitig die Paesse zu zeigen ...
Nicht umsonst gibt es die Definitionen "minderjaehrig" und "volljaehrig" und hat weitreichende Konsequenzen im zivilen Leben.
Wie gesagt, darum ging es nicht. Ist das schwer zu verstehen?
Deutsches Recht scheint da sehr liberal zu sein.
Das hat m.E. mit liberal wenig zu tun. Es versucht, ein Schuldstrafrecht zu verwirklichen, d.h. nach der individuellen, subjektiven Schuld abzuurteilen und die Strafe zu bemessen. In USA dagegen wird man lebenslaenglich verurteilt ohne Aussicht auf Entlassung, weil man sich aus Todesfurcht vor dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ohne Gestaendnis die Todesstrafe zu fordern, breitschlagen laesst, "zu gestehen". Ein ganz, ganz mieses, verbrecheriches System mit Staatsanwaelten, die Wahkampf machen, um wiedergewaehlt zu werden und dann schon mal lieber einen Unschuldigen ermorden, auch wenn dafuer der echte Taeter weiter rumlaeuft und weitere Morde begeht.
Es gibt ja bereits Forderungen das Sexualstrafrecht zu verschaerfen.
Ja, zweifelhafte.
Das hat natuerlich Konsequenzen fuer die jungen Leute, es nimmt ihnen Freiheiten, welche Teil unserer Kultur sind. Mit Menschen wandert auch Kultur ein und diese geraet in Konflikt mit der heimischen Kultur. Der Konflikt wird dann zwangslaeufig dadurch geloest, eigene Freiheiten aufzugeben.
Ja, aber auch das hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Es geht um diese Fragen:
A) hat der Kontakt ueberhaupt stattgefunden,
-- mit diesem Mann,
-- mit ueberhaupt einem Mann?
B) War er "einvernehmlich"?
C) Ging die Initiative gar vom "Opfer" aus?
D) Musste der "Taeter" erkennen (koennen), dass es sich um eine Minderjaehrige handelt?
Darum, und um nichts anderes, geht es in diesem speziellen Fall.
Ihn fuer rechtspolitische Diskussionen oder dafuer zu instrumentalisieren, ob unsere Polizisten alles Feiglinge und Volksverraeter seien, taugt er absolut nicht.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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