Das sind erst mal nur Meinungen, und auch ich hoffe - Siehe u. a. Normenkontrolle, Wirksamkeit von Verwaltungsakten usw.
Hallo webmax,
wer sagt denn, dass ich alles Bestehende für richtig halte?
Würde mich auch über eine Schlappe des Zwangszahlungssystems freuen, wie hier bekannt ist.
Gesetze bzw. darauf basierende Maßnahmen kann man auf verschiedene Weise angreifen, wie ich auch mehrfach erläuterte.
Normenkontrollverfahren; Rechtsweg mit oder ohne Verfassungsbeschwerde, bis hin zum EuGH.
Oder politisch, in dem man Druck macht, dass sich etwas ändert. Oder mittels Geld und via Lobbyisten, wenn man kann.
Verwaltungsakte sind, auch wenn rechtswidrig, wirksam, wenn sie nicht angegriffen werden (und nicht, was selten ist, direkt nichtig). Das ist einer der großen Unterschiede zum Privatrecht, wo was rechtswidrig ist, dies nichtig ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit
Das wird mit dem erhöhten Bedarf an Handlungsfreiheit des Staates begründet (teile das, wie Vieles, nur mit!). Im Verwaltungsrecht wird in diesem Zusammenhang von der Prägrogative gesprochen.
Das muss man alles nicht richtig finden, und mach ich sehr oft auch nicht, aber es ist so*, und daran muss man sich abarbeiten. Alles andere ist sinnlos.
Freisler: Der ist der, der vom Recht abweichend und unwürdig schreiend Unrecht schuff. Der Vergleich passt auf andere weit besser.
Die Meinung der Kollegen: Damit stehen sie nicht allein. Aber so etwas las und liest man zu oft, um daraus etwas ableiten zu können. Es ist zunächst eine sogenannte (Fachbegriff) Meinung, wenn auch eine fachkundige und begründete. Nun muss man sehen, wer sich durchsetzen kann.
Immerhin sind schon oft Gesetze und unrichtige Massnahmen kassiert worden. Also es geht im Grunde. Aber wirklich trostspendend ist das nicht.
Vieles ist im Argen, und nur weil ich mitteile, wie es ist, verteidige ich doch nicht alles.
Das geltende Recht ist zunächst mßgeblich. Wenn ich sage, daran muss man sich abarbeiten, dann nur, weil woran sonst?
Es geht dort nicht um Polemiken und Traktate, die nicht viel bringen, sondern um Normen, Definitionen, Subsumtion und Auslegung - und Entscheidungen von Maßgeblichen, also jenen, die dazu die Macht haben (also auch nicht meine Person). Um messen an Normen, auch von Normen an Normen.
Erst mal die Regelungen verstehen und die Wege, wie sie entstehen und angreifbar sind. Dann kann man weiter machen.
Es hilft ja nichts: Es ist nun einmal so, dass gilt und wirkt, was der Gesetzgeber beschloss.
Aber: Was gilt, muss noch lange nicht richtig sein. Und ist auch vieles nicht. Daran ist doch überhaupt kein Zweifel.
Nur ohne wirkliche Kenntnis kommt man nun in keiner Sparte weiter.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungswidrigkeit#Situation_in_Deutschland
*) Siehe auch die normative Macht oder Kraft des Faktischen:
http://www.rechtslexikon.net/d/normative-kraft-des-faktischen/normative-kraft-des-fakti...
Oft gibt es auch Möglichkeiten sogenannter Heilung (nicht sehr umfassend und eher nicht abschließend): http://de.wikipedia.org/wiki/Heilung_%28Recht%29
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