Habe den Mut
Wenn der GVZ
irgendwann mal vor meiner Türe stehen sollte und es ordentlich nachweisen
kann, dass ich jemandem etwas schulde, dann zahle ich natürlich.
Und genau das können sie nicht. Ich habe von meiner Obergrichtsvollzieherin das Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalt kopiert bekommen ... au weia: nix unterschrieben, es schließt mit "Ihr Intendant" - welcher, bleibt offen ...
Deswegen auch solche Urteile wie vom LG Tübingen, Beschluß vom 19.5.2014, 5 T 81/14 oder dem Verwaltungsgerichte Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02).
Schau Dir mal den § 345-3 StGB an: Vollstreckung gegen Unschuldige - das ist eine Straftat!
Und ja, man lege das Geld immer griffbereit hin, wenn einer kommt, der meint, er sei stärker, dann gibs ihm halt ...