Es ist halt Fachwissen, wie anderes. - Geld ist klar eine Sache gem. §§ 90, 91 BGB

azur, Mittwoch, 10.06.2015, 22:03 (vor 3872 Tagen) @ baisse-man6949 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.06.2015, 22:11

Hallo bm,

danke sehr für Deine freundliche Antwort. Weißt Du, das Denken von Ingenieuern, Ärzten und weiteren Fachgebieten ist speziel. Frag mal nach Astorphysikern. Meine Freunde, die das sind, sind wirklich besondere Menschen (klasse Leute). Was die drauf haben... Müssen. Es ist nicht oft nur das Wissen, sondern die Fähigkeit, es sich aneignen zu können.

Juristen denken vom Allgemeinen zum Abstrakten und wieder zurück. Das ist auch in anderen Wissenschaften so, aber hier von besonderer, im Sinne von ganz eigener Bedeutung. Es geht darum alle rechtlich irgendwie relevanten Umstände einordnen zu können (so wie Ärzte eben den gigantischen Komplex des Körpers kennen müssen).

Also ist das erste, das man überhaupt lernt und lernen muss subsumieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion
http://lexexakt.de/index.php/glossar?title=subsumtion.php
Schema - seht gut: http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schlachter/Lehre/ws_06_07/d-frei/Subsumti...

Das kann man noch recht einfach. Die wirklich schwierigen Arbeiten in den haupfächern im Grundstudium (4 Semester + ), habe vor allem das zum Gegestand. Gesetz finden, kennen und subsumieren in der Anwendung. Das ist das täglich Brot (abstrakte Diskussionen nützen bei der Arbeit kaum etwas, aber natürlich wird unentwegt diskutiert, und das muss auch so sein. Und selbst für den Transport dieser wichtigen Streitigkeiten unter Fachleuten und vor Publikum, also Laien, gibt es genaue Verfahren).

Nun zum Thema.

Also in meinem Palandt steht bei § 91 Rn. 2, Satz 1 gleich als erste Beispiel Geld. Verfasser, besser Bearbeiter, ist Heinrichs.

Und das muss auch so sein.

Die Frage kann nur sein: Was ist eine Sache und lässt sich Geld darunter subsumieren?

Und wieder hilft ein Blick ins Gesetz:

"§ 90 BGB
Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."

Bargeld ist körperlicher Gegenstand (oder verständlicher: sind körperliche Gegenstände und es sind konkret lauter einzelne Sachen).

Mithin ist Bargeld eine Sache im Sinne des Gesetzes.

Und das Buch- bzw. Giralgeld eben klar lediglich Forderungen auf Geld ist, in immateriell... Aber dazu kommen wir noch.

Alle juristen Werken stimmen eindeutig in dieser Frage über ein (auch wenn manche Aspekte in anderen Materien anders angepackt, aufgefasst werden müssen, etwa im Strafrecht).

Hier auf Seite 5: http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-1-bewegliche-sachen.pdf

C. Wichtige Definitionen im Sachenrecht
Für die Bearbeitung sachenrechtlicher Fälle ist es weiterhin wichtig, vorab bestimmte Definitionen zu kennen, die mit der Zuordnung des Eigentums zu einer Person zu tun haben.

Wichtig sind insbesondere die folgenden Begriffe:
-
Sache
Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände.
Bsp.: Tisch, Geldschein, Klavier, Grundstück.
Gegenbeispiel: Forderungen (=nichtkörperlicher Gegenstand)
Unter den Begriff der Sache fallen also sowohl bewegliche als auch unbewegliche Gegenstände"

"Meub, Zivilrecht, AT/Robjekt.doc

2.2 Vertretbare und nicht vertretbare Sachen
Vertretbar sind bewegliche Sachen, „die im Verkehre nach Zahl, Maß oder
Gewicht bestimmt zu werden pflegen“
(Legaldef., § 91 BGB).
Bsp: Geld;
Wertpapiere; Waren aus der Serienfertigung
(wie Möbel, neue Kfz aus der laufenden Serie)"
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/04_Rechtsobjekt/R_objekt.pdf

Siehe auch Sache: http://www.rechtslexikon.net/d/sache/sache.htm usw. usf. Also darüber diskutiert niemand. Bargeld ist Geld. Bargeld ist eine Sache. Es lässt sich also nicht sagen, Geld sei keine Sache.

Im Gegenteil, das ist so sicher, wie der Tot.

Buch- oder Giralgeld sind Forderungen bzw. Ansprüche auf Geld. Immateriell. Und der Begriff Sache wird eben nicht nur im sachenrechtlichen Zusammenhang verwendet, wie der begriff Vertretbarkeit, so dass das für Laien verständlich irritierend sein kann (siehe u. a. auch hier - ist nicht abschließend: http://de.wikipedia.org/wiki/Sache_%28Recht%29 ). Das muss man eben lernen, um es zu verstehen. Hatte ich schon ein paar mal dargelegt.

Wo ist nun ein möglicher Überbegriff?
Hier: Rechtsobjekt.

Und hilfreich: Inhaberschaft
Man kann Rechte aus allem Möglichen inne haben, als Rechtsubjekt.

Der Eigentümer hat Abwehr-, Gestaltungs- und Verfügungsrechte.

Der Eigentümer von Rechten, wie Urheberrechten bekanntlich ebenfalls.

Zum geschützen Bereichen gehört auch Vermögen (auch so eine Wort, dass im in den strafrechtlichen Bearbeitungen anderes angepackt werden muss: Vermögen).

Diese Rechte hat man inne, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber (siehe u. a. Sachenrecht, aber auch die anderen, dort erwähnten Rechtsmaterien, wie das Wertpapierrecht)

Folgerichtig: "Erwerb

Erwerb steht für:

den Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung" (wobei das nicht letztlich nicht stimmt: Es kommt auf die Verpflichtungsgeschäft und Übertragung an sich an)
und weiter... http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerb

Siehe auch Veräußerung.

Die Problematik mit dem Bezahlen mit Giralgeld hatten wir neulich schon zweimal: Ist nun einmal speziel und nicht ganz einfach, aber bitte einfach mal das Inhaltsverzeichnis durchlesen: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=355178

Da war die Lösung Deiner Ausgangsfrage natürlich simpel dagegen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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