deswegen: Bargeldabschaffung ...
§ 14 Bundesbankgesetz ist dann Geschichte, denn wo kein Bargeld ... da gibts auch kein uneingeschränktes Zahlungsmittel mehr ... da gehts hin, mit 7-Meilenstiefel!
Der Artikel in den DWN ist trotzdem beachtlich und er wird weitere Menschen dazu bringen, die Propaganda-Zwangfinanzierung einzustellen.
Man muß aber gar nicht den § 14 Bundesbankgesetz bemühen ... die "GEZ" ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung - siehe deren Impressum. Denen muß man weder mit Giralgeld noch mit Bargeld irgendwas bezahlen, es sei denn, man hat persönlich einen Vertrag mit denen gemacht. Die spielen ansonsten nur die Inkasso-Bude der Landesrundfunkanstalten.
Eines Tages kommt dann Post vom Gerichtsvollzieher. Der ist seit August 2012 (neue GVO) aber kein "Beamter" mehr und kann daher keine hoheitliche Gewalt nachweisen. Das war es dann 