Alles schön und gut

thrive, im grünen Herz des Wahnsinns, Dienstag, 09.06.2015, 13:00 (vor 3873 Tagen) @ Friedrich7184 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 17:03

Wenn der GVZ
irgendwann mal vor meiner Türe stehen sollte und es ordentlich

nachweisen

kann, dass ich jemandem etwas schulde, dann zahle ich natürlich.


Und genau das können sie nicht. Ich habe von meiner
Obergrichtsvollzieherin das Vollstreckungsersuchen der
Landesrundfunkanstalt kopiert bekommen ... au weia: nix unterschrieben, es
schließt mit "Ihr Intendant" - welcher, bleibt offen ...

Deswegen auch solche Urteile wie vom LG Tübingen, Beschluß vom
19.5.2014, 5 T 81/14 oder dem Verwaltungsgerichte Hannover vom 29.03.2004
(6 A 844/02).

Schau Dir mal den § 345-3 StGB an: Vollstreckung gegen Unschuldige - das
ist eine Straftat!

Und ja, man lege das Geld immer griffbereit hin, wenn einer kommt, der
meint, er sei stärker, dann gibs ihm halt ...

Hallo,
wir hatten zu dem Thema ja hier schon einige Fäden.

Du kannst so lange Gesetze zitieren und interpretieren, wie du willst. Wenn das so gemacht wird, dann wird das so gemacht. So lang du mir nicht vorweisen kannst, dass du einem Vollstrecker die Straftat vor einem Gericht nachgewiesen hast und von diesem Gericht Recht bekommen hast und dieses Recht durchgesetzt wurde, ists gar nichts wert.

Ich kenne die Stories mit der fehlenden Unterschrift und das Tübinger Urteil ist mir auch bekannt. Ob das dann für mich zählt, ist allerdings fragwürdig.

Wie hast du der Obergerichtsvollzieherin geantwortet? Und wie hat diese wiederum darauf reagiert? Bisher kenne ich noch keinen, der schriftlich hat, dass man nichts zahlen muss. Allerdings kenne ich auch keinen, der dazu gezwungen wurde zu zahlen, wenn er nur einfach nichts gemacht hat.


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