Gültigkeit und Geltungsbereich
Hallo azur,
bei allem Verständnis für deine Erklärungsarbeit hier, die du nicht auch noch doppelt erledigen willst, komme ich dem bis auf zwei Restbemerkungen gerne nach und quäle dich nicht weiter.
Ich hätte ja schon zu dem Bereich Gültigkeit und Geltung(sbereich) viel sagen können, ziehe aber nur die Bilanz:.
Ich konstatiere, dass für dich als Juristen auch ein illegales Gesetz gültig ist, solange es vorhanden ist und im Geltungsbereich angewendet wird?
Das scheint mir aber doch - ganz nach Roland Freislers Geschmack - zu viel vorauseilender Gehorsam zu sein... Zur Bekämpfung solcher Gesetze hast du hier bisher nichts angeboten.
Mit dem Verweis auf Google und den angebotenen Links machst du es dir auch leicht. Deine mir wichtigeren persönlichen Aussagen dazu finden sich jedoch nicht. Seis drum.
Was andere Juristen so denken, hier mal im Auszug:
"Grundsätzlich muss nun geprüft werden, ob die Grundlage der „Gebührenerhebung“ den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt. Es gibt mittlerweile Expertisen von führenden Verfassungsrechtlern, die zu dem Ergebnis kommen, dass diese Neuregelung nicht verfassungskonform ist, den Ansprüchen unserer Verfassung also nicht genügen und damit unwirksam sind.
Konkret zu Ende gedacht heißt das nun für Sie: Da die Neuregelung im Verdacht steht nicht den Ansprüchen unserer Verfassung zu genügen und die alte Beitragsregelung nicht mehr in Kraft ist, entsteht zurzeit für keinen einzigen Bürger oder Unternehmer eine Gebührenpflicht, nicht einmal dann, wenn man das öffentlich-rechtliche Angebot tatsächlich nutzt. Eine weitere Frage, die dringend geklärt werden muss, ist, ob die Höhe dieser Zwangsabgabe rechtmäßig ist. Wofür wird das Geld, das Sie zahlen müssen, denn verwendet? "
http://pwbanwaltjena.de/beratungsschwerpunkte-unserer-spezialisierten-rechtsanwaelte/ve...
Dem kannst du dich nicht anschließen?
Freundlichst grüßend, webmax