Sehe ich ähnlich

thrive, im grünen Herz des Wahnsinns, Dienstag, 09.06.2015, 12:29 (vor 3873 Tagen) @ Friedrich7190 Views

Man muß aber gar nicht den § 14 Bundesbankgesetz bemühen ... die "GEZ"
ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung - siehe deren Impressum. Denen
muß man weder mit Giralgeld noch mit Bargeld irgendwas bezahlen, es sei
denn, man hat persönlich einen Vertrag mit denen gemacht. Die spielen
ansonsten nur die Inkasso-Bude der Landesrundfunkanstalten.

Bis hier her stimme ich völlig zu. Ich habe keine Ahnung, warum sich Menschen das Leben schwer machen und der GEZ (oder wie das jetzt heißt) überhaupt Beachtung schenken. Das ist so wie auf Spam Emails zu reagieren. Aber egal.

Eines Tages kommt dann Post vom Gerichtsvollzieher. Der ist seit August
2012 (neue GVO) aber kein "Beamter" mehr und kann daher keine hoheitliche
Gewalt nachweisen. Das war es dann :-)

An der Stelle widerrum bin ich mir nicht so sicher. Wenn der GVZ irgendwann mal vor meiner Türe stehen sollte und es ordentlich nachweisen kann, dass ich jemandem etwas schulde, dann zahle ich natürlich.

Zum Thema "hoheitliche Gewalt" habe ich ja sowieso eine andere Auffassung als die meisten hier (ist mal meine Vermutung).


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