Man Friedrich, die handeln für die Öffentlich-Rechtlichen - und nicht wieder diese Märchen mit den Gerichtsvollziehern

azur, Dienstag, 09.06.2015, 12:44 (vor 3873 Tagen) @ Friedrich7748 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.06.2015, 13:09

Hallo Friedrich,

§ 14 Bundesbankgesetz ist dann Geschichte, denn wo kein Bargeld ... da
gibts auch kein uneingeschränktes Zahlungsmittel mehr ... da gehts hin,
mit 7-Meilenstiefel!

Mal schaun: Dann gibt es nur noch Forderung auf Geld?


Der Artikel in den DWN ist trotzdem beachtlich und er wird weitere
Menschen dazu bringen, die Propaganda-Zwangfinanzierung einzustellen.

Man muß aber gar nicht den § 14 Bundesbankgesetz bemühen ... die "GEZ"
ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung - siehe deren Impressum. Denen
muß man weder mit Giralgeld noch mit Bargeld irgendwas bezahlen,

Die nehmen doch die Aufgabe für ihre hoheitlichen Auftraggeber wahr! Und die können verlangen, dass man das über die abwickelt.

Das ist auch in der freien Wirtschaft stellenweise so. Da gibt es auch bei großen Einrichtungen, wie z. B. bei Konzernen, beauftragte und dafür eingerichtete Sondereinheiten, die so etwas erledigen.

es sei
denn, man hat persönlich einen Vertrag mit denen gemacht.

Der Gedanke, dass man nur bei Verträgen verpflichtet würde, ist eh irreführend (selbst im Privatrecht gibt es viele Verpflichtungen ohne sogenannte rechtsgeschäftliche Einigung, vulgo: Vertrag). Und: Wer soll denn bitte einen Vertrag mit Nicht-Rechtfähigen machen?

Wo immer hoheitliche Pflichten auferlegt werden, wie bei Gebühren, Abgaben und Steuern kommt es auf eine vertragliche Einigung überhaupt nicht an. Da gibt es in aller Regel keinen Vertrag (es gibt den Spezialfall des öffentlich-rechtlichen Vertrages - aber der ist für die breite Masse nichts). Das ist auch so verpflichtend.

Die spielen
ansonsten nur die Inkasso-Bude der Landesrundfunkanstalten.

Na eben. So in etwa. Sie machen aber mehr, denn sie stellen gleich die Forderung auf und durch.


Eines Tages kommt dann Post vom Gerichtsvollzieher. Der ist seit August
2012 (neue GVO) aber kein "Beamter" mehr und kann daher keine hoheitliche
Gewalt nachweisen. Das war es dann :-)

Ach - das stimmt doch gar nicht. Erstens sind nicht alle GV nicht mehr Beamte, denn das entsprechendes Vorhaben ist, wie man doch nachlesen kann, a) noch nicht durch und b) wären dann ein Teil von denen immer noch Beamte.
Siehe: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=353027

Und dann könnten sie immer noch als Beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnehmen! Gar nichts Neues unter der Sonne:
http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=beliehene.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

Bitte nicht soviel Falsches zurecht legen, nur weil es einem zu passen scheint. Das nützt gar nichts, sondern führt dazu, dass sich Leute völlig sinn- und wirkungslos an falschen Stellen verausgaben.

Mir hat neulich ein GV gesagt, dass sie die Leute, die an ihrer Legitimation zweifeln, gern mitnehmen und zuweilen auch da lassen. Das hätte bislang noch immer geholfen. Vermutlich berichten die Leute davon dann nicht.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Das sogenannte Dritte für eine der beiden Seiten handeln, ist im Recht absolut gewöhnlich und an vielen Stellen zu finden - und notwendig.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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