Eigentor, @azur!
Was findet sich denn da unter deinem wikipedia-Link?
"Gültigkeit und Gültigkeitsbereich
Mit Gültigkeit bezeichnet man die Richtigkeit oder Existenz innerhalb eines notwendigen Gültigkeitsbereiches bei gleichzeitiger Ungültigkeit außerhalb desselben.
Gültigkeit wird ungenauerweise auch verwendet um die bloße Existenz, Konsistenz, Richtigkeit oder Brauchbarkeit ohne Vorhandensein eines Gültigkeitsbereiches zu beschreiben."
Und solange das so ist, gibt es eben keinen gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der Gebühren und Bescheide zu Lasten Dritter über diesen obskuren Beitragsservice" erlassen will.
Kurz: Kein Staat = kein Vertrag!
Wir hatten uns ja schon mal deswegen.
Freundlichst grüßend, webmax