Alles richtig, nur daß Geld keine Sache ist, oder?

baisse-man, Mittwoch, 10.06.2015, 16:00 (vor 3872 Tagen) @ azur5810 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.06.2015, 17:13

Hallo azur,

genau damit habe ich meine Schwierigkeiten. Keine Behörde oder Bank hat jemals klar dargelegt, was genau eigentlich Geld ist, oder wie "gezahlt" werden kann, also eine vollständige, umfassende Auflistung aller Möglichkeiten, wie eine Schuld ausgeglichen werden kann.

Das war vor 101 Jahre einfacher. Da wusste jeder, daß man Banknoten in (Gold-)Münzen (=Sachen) einlösen konnte. Das geht heute nicht mehr. Geld wurde "entkörperlicht". Und wir wollen ja nicht über den Sachwert eines EUR-Scheins reden...

Es gibt da einige interessante Passagen im am. Gesetz bzgl. "legal tender". Der dt. Gesetzgeber ist da sehr schweigsam. Aus welchem Grund?

Geld ist genug da, wie du sagst. Das ist auch gut so. Alles was man braucht, um "Geld" zu machen, ist ein Blatt und einen Stift.

Neben dem Annahmezwang für gesetzliches Zahlungsmittel kann ich allerdings nicht erkennen, wodurch der Schuldner eine konkret bestimmte Form der Tilgung zu leisten habe. Geld ist eben "abstrakter Vermögenswert", und da gibt es sehr viel mehr als Bargeld und Überweisung.

LG

bm

P.S. Danke für deine ausführlichen Antworten, langsam verstehe ich ein wenig, wie das Gehirn von Juristen funktioniert.

--
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