gesetzliches Zahlungsmittel kommt mit Annahmezwang
..., also mit zwingend schuldbefreiender Wirkung. Wenn der Gläubiger es ablehnt, kann man ihn ggf. in Annahmeverzug setzen.
Manche machen die gleiche Nummer scheinbar beim FA.
Gruß
bm
Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel und muß daher
akzeptiert werden.Der Handelsblatt Redakteur Norbert Häring hat das versucht und es
scheint, daß die GEZ keine Antwort darauf hat.
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Erkenne dich selbst.