Aha, das ist ja auch im Forum noch nie besprochen worden... ;)

azur, Samstag, 04.04.2015, 12:39 (vor 3935 Tagen) @ Rybezahl7871 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 04.04.2015, 12:42

Hallo Rybezahl,

Dir sind Quellen gennant und Korrekturen von Irrtümern gegeben worden.

Aber das reicht wohl nicht?

Nun dann nutze bitte erst einmal die Aussagen dazu von anderen im Forum (und im alten Forum). Stichworte Geldschöpfung, Schatzkammer usw. Das ist ausgiebigst diskutiert.

Fakt ist, dass ein Schuldschein eben nach Einlösunge der Schuld verbrannt werden kann, aber es einen guten Grund gibt, warum man das bei Geldscheinen nicht macht. Weil man eben noch damit bezahlen kann.

Bin mir nicht im geringsten sicher, wie weit Du da schon bist. Und da ist es nur angemessen Dich auf das massenhaft hier vorhandene Material zu verweisen, was Deine Frage, vielmehr Fragen*), betrifft.

Warum soll ich mir noch das ans Bein binden?

Viele freundliche Grüße

azur


* Edit: Auf einen Teil Deiner Fragen war ich auch längst eingegangen. Wie werden Zahlungsmittel gebraucht, und was wird mit diesen, und mit Schulden, wenn sie für ungültig erklärt werden.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.