Ändert aber nicht viel an der Sache

Rybezahl, Mittwoch, 01.04.2015, 14:19 (vor 3941 Tagen) @ Orlando8574 Views

Schuldbefreiung ist, wenn ich Dir hundert Euro geschuldet hätte und diese
Dir dann überreicht hätte. Damit hätte ich mich von der Schuld befreit.
Was ZB und Aktiv/Passiv sonst so anstellen wäre mir dabei völlig
schnuppe, ich wäre von dieser Schuld frei, Punkt (bewahrte natürlich die
Quittung drei Jahre lang auf bis zum Ablauf der Verjährungsfrist).

Das ist schon richtig. Aber damit ist der Schein trotzdem noch ein Schuldschein. Verbrennen hilft da leider auch nicht, weil die Zahlen aus den Büchern damit nicht verschwinden. Das heißt, ob es Bargeld gibt oder nicht, ist eigentlich egal, solange es die Bücher gibt, in denen diese Zahlen vermerkt sind.


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