Theoretische Schuld

Rybezahl, Mittwoch, 01.04.2015, 14:42 (vor 3940 Tagen) @ Orlando8541 Views

Wenn ich meinen Bargeldschein beim Gläubiger abgeliefert habe, ist diese
Schuld für mich komplett erledigt, und für den Ex-Gläubiger auch.

Ja.

INNERHALB DES SYSTEMS ist Bargeld Nettogeld. Von außen betrachtet steht
natürlich eine theoretische Schuld dahinter, das ist mir schon klar; man
darf aber meiner Meinung nach diese beiden Bezugspunkte nicht vermischen.

Verstehe ich nicht. Haben Geldscheine und ZB-Bilanz etwas miteinander zu tun, oder nicht? Wenn ja, dann muss man beides auch im Zusammenhang betrachten. Getrennt und unabhängig voneinander betrachtet kommt man sonst zu falschen Schlüssen.


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