Theoretische Schuld
Wenn ich meinen Bargeldschein beim Gläubiger abgeliefert habe, ist diese
Schuld für mich komplett erledigt, und für den Ex-Gläubiger auch.
Ja.
INNERHALB DES SYSTEMS ist Bargeld Nettogeld. Von außen betrachtet steht
natürlich eine theoretische Schuld dahinter, das ist mir schon klar; man
darf aber meiner Meinung nach diese beiden Bezugspunkte nicht vermischen.
Verstehe ich nicht. Haben Geldscheine und ZB-Bilanz etwas miteinander zu tun, oder nicht? Wenn ja, dann muss man beides auch im Zusammenhang betrachten. Getrennt und unabhängig voneinander betrachtet kommt man sonst zu falschen Schlüssen.