Hängt vielleicht auch von der Auflage ab

Rybezahl, Donnerstag, 02.04.2015, 11:30 (vor 3937 Tagen) @ Hinterbänkler8086 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 02.04.2015, 12:16

In meiner steht folgendes (Paul C. Martin - Der Kapitalismus):

"Ein Bauer, dessen Ernte verhagelt ist, leiht sich von einem anderen Bauern zehn Sack Saatgut,
um überhaupt weiter arbeiten zu können. Es wird Vereinbart, nach der nächsten Ernte zwölf Sack
Saatgut (oder mehr) zurückzuzahlen.
Nehmen wir an, der Schuldner schafft es mit dar Rückzahlung. Was aber macht der arme
Gläubiger mit den zusätzlichen zwei Sack? Mehr als die zehn Sack, die er in Reserve haue, die er
sonst auch nicht hätte verleihen können, braucht er nicht. Dieses Saatgut ergänzt er immer wieder
aus der eigenen Ernte. Nun hat er zwei (oder mehr) zusätzliche Säcke da stehen. Das zusätzliche
Saatgut hat für ihn keine Funktion, gibt keinen Sinn, zumal es im Laufe der Zeit vergammelt.
Was der Gläubiger brauchen könnte, und nur so wird er sich auf ein Kreditgeschäft einlassen,
wäre Saatgut, das er dann, wenn er es selbst einmal benötigt, zum Beispiel im Falle einer eigenen
Mißernte, »abrufen« kann. Bis dahin hätte er gern einen »Anspruch« auf zusätzliche Säcke
Saatgut, ohne sie schon jetzt übernehmen zu müssen. Er hätte also gern Saatgut, aber »später«,
also dann, wenn er es wirklich braucht. Er wünscht sich als »Zins«-Zahlung nicht sofort
verfügbares, sondern später verfügbares Saatgut. Oder eben ein Anrecht auf Saatgut, das er
immer dann ausüben kann, wenn er es will. Der Gläubiger will eine Option.
Der Gläubiger braucht Saatgut, das länger »gültig« ist, als dies bei der natürlichen
Beschaffenheit von Saatgut darzustellen ist. Niemand verleiht Saatgut, wenn er mit den Zinsen auf
das verliehene Saatgut, ebenfalls Saatgut, nichts anfangen kann, weil es ihm verdirbt.
Was der Gläubiger als Zinszahlung haben will, ist ein Anspruch auf Zahlung (= Lieferung von
Saatgut), wann immer er es haben will. Der Gläubiger will nicht einfach nur eine Option, sondern
eine Option ohne begrenzte Laufzeit.
Und das ist genau die Entstehung des »Geldes«: Es muß sich um eine »Zahlung« handeln, die
ich nicht im Augenblick der Zahlung auch verwenden, d. h. verbrauchen muß. Sondern die ich
dann verwenden (verbrauchen) kann, wann ich will. Die ich - wegen dieser Eigenschaft, »später«
und besser noch: »immer« verfügbar zu sein - an einen anderen weitergeben kann, der sie gerade
verwenden (verbrauchen) kann oder will und der sie mir daher abnimmt. Was ich als Gläubiger
dann bewerkstellige, wenn ich gegen den bei mir liegenden »gültigen«, weil zeitlich weiter
geltenden Anspruch, etwas anderes haben will, zum Beispiel Tongefäße oder Vieh.
Geld ist also nichts anderes als ein über den Zeitpunkt der Zahlung einer bestimmten
Schuld (bzw. der Zinsen auf diese Schuld) hinaus gültige Forderung oder Option, die der
Gläubiger oder jemand, an den er diese Forderung (Option) abgetreten hat, sich erfüllen
lassen kann - was die »Umlauffähigkeit« dieser Forderung (Option) definiert.
Für den Schuldner sieht das so aus:
Entweder der Gläubiger akzeptiert die Rückzahlung einschließlich der Zinsen, die er aber nicht
selbst gebrauchen kann, aber jemand hat, an die er die Zinsen sofort weiterverleihen kann - an
einen anderen Bauern, der seinerseits gerade eine Mißernte hat. Dann wiederholt sich der Prozeß,
wie beschrieben, nur auf einem immer höheren Niveau. der Gläubiger keinen mehr findet, dem er
die Zinsen verleihen kann. Dann will er auch keine Leistung von seinem Schuldner haben, sondern
einen jederzeit abrufbaren, weil »gültigen« Anspruch auf Leistung.
Oder der Gläubiger akzeptiert statt der Leistung (»Zahlung«) nur ein Leistungsversprechen.
Dann hat der Schuldner zwei Möglichkeiten:
Entweder er schuldet auf d. h., er verspricht und verspricht immer weitere Leistungen, was so
lange gut geht, bis der Gläubiger dahinterkommt, die Schuld abruft und den Schuldner, weil er
nicht leisten kann, in Schuldhaft nimmt, was übrigens der Standardvorgang in der Antike war
(siehe die zitierte Stelle im Codex Nammurabi) und der Beginn der (Schuld-)Sklaverei, die von den
großen »Erneuerer«, wie Hammurabi, Moses, Solon, auch noch Cäsar, immer wieder in
sogenannten »Reformen« beseitigt wurde.)
Oder der Schuldner muß versuchen, den Zins, den der Gläubiger mangels eigener
Verwendungsmöglichkeiten nicht (oder vorübergehend nicht) benötigt, über den Verkauf der
überschüssigen Ernte an einen Dritten hereinzubekommen. Dafür erhält er dann »Geld«, mit dem
er den Gläubiger befriedigen kann, oder er leiht seinerseits den Zins an einen Dritten aus, der ihm
wiederum ein Zahlungsversprechen gibt, ein »gültiges« natürlich, d. h. ein dauerhaftes, aber
jederzeit abrufbares, mit dem er seinen Gläubiger befriedigt und wieder schuldenfrei wird.
Wir erblicken also auch in der grauen Vorzeit unschwer wieder einen alten Bekannten: den
debitistischen Kapitalismus, in dem Schuldner immer wieder neue Schuldner finden müssen, um
nicht unterzugehen.
Und wir sehen schon etwas gänzlich Neues: Gezahlt wird nicht mit Zahlungsmitteln, wie es bis
heute immer so schön heißt, sondern mit Zahlungs-versprechen!"


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.