Weder Schuldschein noch Gutschein - Geldersatzmittel

azur, Donnerstag, 02.04.2015, 03:48 (vor 3938 Tagen) @ Rybezahl8417 Views

Aus dem Besitz oder Eigentum eines Gelscheines kannst Du nichts von der

ZB

fordern.


Eben,

Nanu, oben schreibst Du doch selbst auf meine Frage: "Wie bitte? Wessen den? Wem gegenüber?"

"Das ist ja das lustige an umlauffähigen Schuldscheinen, man weiß es nicht. Letztlich wohl der ZB gegenüber. "

weil es sich zunächst um einen Schuldschein handelt

Nein, eindeutig nicht. Schau doch endlich nach, was ein Schuldschein ist!

Das ist genau definiert.

Ein Geldschein ist eben kein Schuldschein, da kann das noch so fest anders gesagt werden.

und nur in
zweiter Instanz (Dritten gegenüber) um einen Gutschein.

Auch ein Gutschein ist es nicht, denn daraus kann man etwas fordern!

Siehe auch:
"Gutschein

Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein

siehe auch:
"Situation in Deutschland

Gutscheine sind Inhaberpapiere, die als Geldersatzmittel weitergegeben werden können, auch wenn sie auf einen bestimmten Namen ausgestellt worden sind.[1] Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinwerts besteht aber grundsätzlich nicht; ausnahmsweise kann er zu bejahen sein, wenn beispielsweise ein bestimmtes im Gutschein benanntes Produkt oder eine Dienstleistung nicht mehr von dem Verpflichteten erbracht wird."
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Situation_in_Deutschland

Hier wird also auch von einem Inhaberpapier ausgegangen und daher muss man nun schauen, was das ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier
"Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann."
Recht meint hier im Sinne eines Anspruches.

Ein Geldschein verbrieft eben kein Recht, keinen Anspruch. Ist daher dem Inhaberpapieren nur gleichgestellt (sieh die bereits gegebene Quelle dazu), was bedeutet, dass es eben keines ist. Somit ist auch kein Geldschein ein Gutschein (was auch sonst keinen Sinn macht).

Sonst natürlich auch interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Geldersatzmittel

Aus einem Geldschein heraus kannst Du jedenfalls rein nichts fordern.


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