Da bin ich anderer Meinung
Schuldbefreiung ist, wenn ich Dir hundert Euro geschuldet hätte und
diese
Dir dann überreicht hätte. Damit hätte ich mich von der Schuld
befreit.
Was ZB und Aktiv/Passiv sonst so anstellen wäre mir dabei völlig
schnuppe, ich wäre von dieser Schuld frei, Punkt (bewahrte natürlich
die
Quittung drei Jahre lang auf bis zum Ablauf der Verjährungsfrist).
Das ist schon richtig. Aber damit ist der Schein trotzdem noch ein
Schuldschein. Verbrennen hilft da leider auch nicht, weil die Zahlen aus
den Büchern damit nicht verschwinden. Das heißt, ob es Bargeld gibt oder
nicht, ist eigentlich egal, solange es die Bücher gibt, in denen diese
Zahlen vermerkt sind.
Wenn ich meinen Bargeldschein beim Gläubiger abgeliefert habe, ist diese Schuld für mich komplett erledigt, und für den Ex-Gläubiger auch.
INNERHALB DES SYSTEMS ist Bargeld Nettogeld. Von außen betrachtet steht natürlich eine theoretische Schuld dahinter, das ist mir schon klar; man darf aber meiner Meinung nach diese beiden Bezugspunkte nicht vermischen.
Das Pendant zum Nettogeld ist die Nettoschuld, die der Staat jedem Staatsbürger aus dem Nichts regelmäßig auferlegt.