Schon gut

Rybezahl, Donnerstag, 02.04.2015, 03:21 (vor 3992 Tagen) @ azur8413 Views

Aus dem Besitz oder Eigentum eines Gelscheines kannst Du nichts von der ZB
fordern.

Eben, weil es sich zunächst um einen Schuldschein handelt und nur in zweiter Instanz (Dritten gegenüber) um einen Gutschein.

Sorry, habe jetzt keinen Nerv mehr dafür. Ab in's Bett. [[zwinker]]


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