Nachtrag: Katze bittet um Psychotherapie ..
Hallöchen Liated
ich glaube, dass ich deine Recherche und Überlegungen betreffend die damaligen sowie die hypothetischen Kreditgeschäfte der TKB nicht ganz angemessen gewürdigt habe. Also hole ich es noch nach:
Du würdest der saldenmechanischen(SM) Definition sowie der alltäglichen, Jahrhunderte alten Banken-Praxis widersprechen. Sei es heute oder früher:
Wie ich schon sagte, saldenmechanisch stimmt da alles und es gibt keinen Widerspruch meinerseits. Nur, es sind nicht alles MONETEN, was da bilanziert wird.
Ich habe die Staatsoblig einfach als "Pfänder" bezeichnet, vergleichbar beliebigen anderen, und als solche bilanztechnisch diskutiert. Du aber bestreitest, dass es sich überhaupt um (echte) Pfänder handelt. Das wäre Thema für längere Diskussion. Aber, nimm doch z.B. eine Hypothek oder eine Aktie, die ebenfalls von der ZB als Pfand für Kredite genommen werden können. Dann wird meine Argumentation plötzlich sehr stimmig. Oder?
Ich habe zudem geäußert, dass das ZBGeld eigentlich eine Neuausgabe und Neustückelung der Staatsoblig ist. Es ist dasselbe, nur neue Zettel mit neuer Signatur versehen (.. diesmal mit der der BuBa). Der Emittent von beidem ist der Staat, nur aus verschiedenen Behörden. Die BuBa wandelt also die Staatsoblig in griffiges Zahlungsmittel um. Da kann letztlich das eine nicht das andere irgendwie "besichern". Die Besicherung des gZM liegt wesentlich tiefer begründet und verwurzelt, nämlich in dem Staatswesen und seinen Bürgern.
Mir ist es übrigens fast völlig egal, was Jemand als "Netto-Geld" bezeichnet und was nicht. Mein Verständnis und meine Beschreibung des Geld- & Bankensystems hängt davon überhaupt nicht ab. Es ist doch bloß eine Sache der (wie auch immer begründeten) Definition. Und über Definitionen sollte man nicht allzu lange streiten.
Bspw. Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahre 1879, damals ZB ihres Kantons Thurgau, heute „nur“ noch dessen Hausbank. Siehe hier die Bilanz der TKB aus 1879 (vereinfachtes Beispiel, das es trotzdem „in“ sich hat). Danach folgen Erklärungen.
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Fände ich wichtig, folgendes zu (an)erkennen:
1) Blankokredite der TKB an den Kanton (Staat) Thurgau: Solche unbesicherten Kredite (also ohne banktechnische Sicherheiten) waren zwischen Kanton und seiner KB damals üblich und sind es noch heute, wie ich her belegt habe, siehe Punkt b), den zweiten Abschnitt). Das stellt m.E. *das* Gegenbeispiel dar, das Deine Aussage widerlegt. Nämlich:
(.)…denn allem ZBGeld (egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB hinterlegte Pfänder zugrunde.
Wie schon gesagt, ich bezog mich auf Heute bzw. auf die BuBa/EZB. Aber richtig, die TKB gewährte damals offensichtlich dem Kanton unbesicherten Überziehungskredit. Finde ich schön, dass das hier gezeigt und belegt wird, dass und wie einfach es geht .. und wie vernünftig das ist, meiner Meinung nach. Die Schweiz ist damals wohl nicht deswegen zusammengebrochen, oder? Die Schweizer waren in der Vergangenheit doch ein relativ vernünftiges Volk!?
2) Jeder Eintrag in der obigen TKB-Bilanz ist andernorts gespiegelt noch einmal vorhanden. --> Ein monetäres SM-Nullsummenspiel, systemisch immer auf „null“ ausgeglichen.
Kein "monetäres", sondern zunächst nur saldenmechanisches. Reine Algebra und Logik der FiBu.
3) Obige TKB-Bilanz habe ich für moderne –heutige- Geschäfte vorbereitet, die m.E. hundert Meilen gegen den Wind nach Korruption riechen. Nämlich:
a) Repo-Geschäfte, damit der Kanton an frische Liquidität kommt: Die TKB versteigert frische Kantonal-Oblis im Auftrag des Kantons automatisch nur an privilegierte TKB-Kunden. Denn den anderen –der Mehrheit- fehlen die Mittel, um mitzubieten. Die TKB erledigt ein solches Geschäft, in dem sie das Käufer –Girokonto via Lastschrift belastet und bzw. das Girokonto des Kantons via Gutschrift vergütet: in obiger Bilanz tauschen der Passiven. Denkbar ist eine 2. Variante: Das TKB-Kader gewährt sich oder ihren Spezies eine Kreditlinie, damit es / sie frische Kantonal-Oblis ersteigern, was die TKB verlängern würde. (Bilanzen von Kanton und Käufer liefere ich nach, falls gewünscht).
Bin völlig d'accord, was das praktische und bilanztechnische Verfahren angeht. Ob es sich um Korruption handelt(?):
NEIN, wenn die TKB als die kantoneigene ZB die Staatsoblig grundsätzlich als Erste gegen Gutschrift an den Kanton erwerben würde, und zwar ganz frei und selbstbestimmt, und erst dann eventuell in Eigenregie weiter an Private verkauft würde. Die (zinslose) Staats(vor)finanzierung wäre damit bereits gesichert. JA, wenn die Oblig zuerst an Private gehen und erst dann gegebenenfalls bei der TKB/ZB landen.
Das ist überhaupt nicht egal. Letzteres, nämlich ein Filz zwischen der Politik und den Privatbanken (per BBankG einfach so verordnet) ist heutzutage der Fall.
b) Quantitative Easying: Die Thurgauer Regierung legt per Gesetz fest, die TKB muss alte Kantonal-Oblis im Umlauf (auf Begehr der Inhaber dieser Oblis) aufkaufen. Sie darf die Konditionen „frei“ festlegen. Jeder solche Geschäftsfall handhabt die TKB so: via Bilanz-Position 1.4.1. Konto Inhaber-Oblis des Kanton bzw. per Gutschrift via Girokonto des Obli-Verkäufers.
Ja, so geht's auch. Allerdings wurde die EZB nicht per Gesetz zum QE verpflichtet, sondern nur per "mündlicher Übereinstimmung" in der Einschätzung der Notwendigkeiten, um das bisherige System zu erhalten oder zu verlängern.
@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.
Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch mitmachen?
Ich glaube, im conclusio ultima sind wir uns einig: Die Verpfändung von Staatsoblig gegen Kredite bei der staatseigenen BuBa/EZB ist widersinnig, korrupt und muss endgültig ein Ende finden. Wir sind vielleicht nur von einem unterschiedlichen Ausgangspunkt daher gekommen.
Die Lösung des Problems mit der notwendigen, aber zu begrenzenden Staatsverschuldung liegt im Überziehungskredit der Notenbank an den Staat. Sollte die ZB zusätzlich an Staatsoblig interessiert sein (warum auch immer), hat sie diese direkt beim Finanzministerium zu kaufen.
Mit Gruß, Beo2