Viel Ironie, wenig Substanz! (edit.)

Beo2, NRW Witten, Donnerstag, 05.03.2015, 00:53 (vor 4026 Tagen) @ paranoia9237 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 05.03.2015, 01:23

Dem kann ich aber ein wenig abhelfen:

Wenn Du einmal etwas reifer geworden bist und im Erkenntnisprozess ein wenig fortgeschritten, dann wirst Du im Rückblick feststellen, dass die Reduktion von Repos auf Kredite vielleicht doch ein wenig zu kurz gegriffen ist.

Sind Repogeschäfte denn keine Kreditgeschäfte? Die BuBa sagt dazu folgendes:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Schule_und_Bildung/offenm...

"Offenmarktgeschäfte

Die Bereitstellung von Zentralbankgeld geschieht vor allem über die sogenannten Offenmarktgeschäfte, die deshalb im Zentrum der geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen. Sie umfassen Kredite, die durch Hinterlegung von Pfändern besichert sind, sowie den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralbank „am offenen Markt“, an dem alle zugelassenen Geschäftspartner des Eurosystems beteiligt sind.

Dabei kann die Zentralbank grundsätzlich Wertpapiere endgültig („outright“) oder nur für eine bestimmte Zeit ankaufen bzw. verkaufen („befristete Transaktion“). Kauft die Zentralbank von einer Geschäftsbank Wertpapiere an, so schreibt sie der Geschäftsbank den entsprechenden Betrag als Sichteinlage auf ihr Zentralbankkonto gut: Es wird Zentralbankgeld geschaffen, über das die Geschäftsbank verfügen kann. Bei einer befristeten Transaktion muss sich die verkaufende Geschäftsbank aber verpflichten, die Papiere nach einer bestimmten Zeit (z. B. nach einer Woche) wieder zurückzukaufen. Solch ein Offenmarktgeschäft mit Rückkaufvereinbarung nennt man in der Fachsprache Pensionsgeschäft, auf Englisch: „repurchase agreement“ oder kurz „Repo“.

Gegenüber dem endgültigen Ankauf von Wertpapieren hat ein Wertpapierpensionsgeschäft aus Sicht des Eurosystems den Vorteil, dass den Banken das Zentralbankgeld nur für die Laufzeit des Geschäfts zur Verfügung gestellt wird. Denn am Ende der Laufzeit wird der Kredit getilgt, indem die Sichteinlage der Geschäftsbank um den entsprechenden Betrag vermindert wird."

Wie wir sehen, handelt es sich bei den Pensions- oder Repogeschäften der BuBa um besicherte KREDITE mit bestimmter Laufzeit; und gewiss werden dabei auch Zinszahlungen fällig. Mehr wollte ich nicht gesagt haben. Und ich habe dazu nun wirklich reichlich Zitate und Belege beigebracht.
Es kann doch bei Kreditgeschäften verschiedene Varianten geben; das ist nichts Neues. Das gibt es ja auch bei Konsumentenkrediten.

Gruß, Beo2

P.S.: Nachtrag: Ein Repo als Kredit zu bezeichnen, ist in etwa so, als ob man sagen würde, ein Zwitter sei ganz klar ein Mann.


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