Die Katze mit arg zerbissenem Schwanz
Sali Beo2
Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre
Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer
ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann
resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und
zwar innert (!) des Finanzsektors.
Ja das klingt plausibel, auf den ersten Blick, und wir könnten
hier das Denken einstellen und uns die Hand reichen
Wenigstens ;- ) das. Schön, dass es Dir einleuchtet. Aber das ist nicht alles, worauf es ankommt.
Bevor wir weiter fahren, lohnt sich ein historischer Blick auf Monetäres: Zu glauben, Giro-Forderungen seien ein Derivat - „vom Bargeld abgeleitet“- widerspricht historischen Fakten (welche die VWL ignoriert). Richtig ist: Solche Giro-Forderungen und -Verpflichtungen) der Banken ggü Kunden entstanden schon Jahrhunderte (!) vor den Bargeld-Noten, wegen bargeldloser Kredite, die man ziemlich nebulös ‚Konto überziehen‘ nennt. Sie waren u.a. zwischen Bankiers und ihren privilegierten Kunden (Adlige, erfolgreiche Kaufleute etc. ) u.a. in Florenz im 15. Jh. gang und gäbe. Stichwort: <<Kontokorrent>> im Buch „Von Aktie bis Zoll: ein historisches Lexikon des Geldes“, Michael North, S.93.
Auch Banknoten –emittiert von Zettelbanken - waren bereits Jahrhunderte im Umlauf, bevor die Politiker bzw. die Eliten die nationale ZB als „Bank der Banken“ etablierten. Beispiel Schweiz: Solche Zettelbanken –die Kantonalbanken (KB) amteten schon Generationen vor dem Gründen der SNB als Zentralbank(!) ihres Kantons bzw. als Bank ihrer privaten Kundschaft, neben privaten Zettelbanken. (In Deutschland war es ähnlich).
... und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen
in der VoWi. Ich mache hier erst einmal frage
Dich, ob Du mir soweit folgen willst? Falls nicht,
bitte ich um Argumente.
Ich versuch‘s mal mit Argumenten.
Siehe meinen vorherigen Abschnitt: Du würdest der saldenmechanischen(SM) Definition sowie der alltäglichen, Jahrhunderte alten Banken-Praxis widersprechen. Sei es heute oder früher: Bspw. Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahre 1879, damals ZB ihres Kantons Thurgau, heute „nur“ noch dessen Hausbank. Siehe hier die Bilanz der TKB aus 1879 (vereinfachtes Beispiel, das es trotzdem „in“ sich hat). Danach folgen Erklärungen.
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Quelle: eigenes Bild
Fände ich wichtig, folgendes zu (an)erkennen:
â— 1) Blankokredite der TKB an den Kanton (Staat) Thurgau: Solche unbesicherten Kredite (also ohne banktechnische Sicherheiten) waren zwischen Kanton und seiner KB damals üblich und sind es noch heute, wie ich her belegt habe, siehe Punkt b), den zweiten Abschnitt). Das stellt m.E. *das* Gegenbeispiel dar, das Deine Aussage widerlegt. Nämlich:
…(.)…denn allem ZBGeld(egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB
hinterlegte Pfänder zugrunde.
Für mich folgt aus alledem, dass auch das ZBGeld zwar eine Schuld der ZB
darstellt, jedoch keine monetäre .. und folglich ist ZBGeld
Netto-Geldvermögen in der VoWi.
â— 2) Jeder Eintrag in der obigen TKB-Bilanz ist andernorts gespiegelt noch einmal vorhanden. --> Ein monetäres SM-Nullsummenspiel, systemisch immer auf „null“ ausgeglichen. Bspw. die TKB-Schulden, die aus der Emission von Sparbüchern resultieren, spiegeln sich bei Sparern als Forderungen: Als Namen-Sparbuch auf den Namen des Sparers lautend oder als Inhaber-Sparbuch ohne seinen Namen, das den Sparer anonym berechtigte. Dito die damalige ZBGM der TKB: Giro-Forderungen lauteten auf Namen des Berechtigten. Bzw.bei TKB-Noten, ist der Name des Berichtigten weggelassen.
â— 3) Obige TKB-Bilanz habe ich für moderne –heutige- Geschäfte vorbereitet, die m.E. hundert Meilen gegen den Wind nach Korruption riechen. Nämlich:
a) Repo-Geschäfte, damit der Kanton an frische Liquidität kommt: Die TKB versteigert frische Kantonal-Oblis im Auftrag des Kantons automatisch nur an privilegierte TKB-Kunden. Denn den anderen –der Mehrheit- fehlen die Mittel, um mitzubieten. Die TKB erledigt ein solches Geschäft, in dem sie das Käufer –Girokonto via Lastschrift belastet und bzw. das Girokonto des Kantons via Gutschrift vergütet: in obiger Bilanz tauschen der Passiven. Denkbar ist eine 2. Variante: Das TKB-Kader gewährt sich oder ihren Spezies eine Kreditlinie, damit es / sie frische Kantonal-Oblis ersteigern, was die TKB verlängern würde. (Bilanzen von Kanton und Käufer liefere ich nach, falls gewünscht).
b) Quantitative Easying: Die Thurgauer Regierung legt per Gesetz fest, die TKB muss alte Kantonal-Oblis im Umlauf (auf Begehr der Inhaber dieser Oblis) aufkaufen. Sie darf die Konditionen „frei“ festlegen. Jeder solche Geschäftsfall handhabt die TKB so: via Bilanz-Position 1.4.1. Konto Inhaber-Oblis des Kanton bzw. per Gutschrift via Girokonto des Obli-Verkäufers.
@Orlando hat das Repo-Geschäft auf den Punkt gebracht: <<Eine Erklärung muß immer eine Vereinfachung sein. ...(.).., dass die prinzipiell pfandlose, unbesicherte Staatsanleihe ..(.) gegenüber der ZB als Sicherheit verpfändet werden darf - hier beißt sich die Katze in ihren Schwanz.>>. Und das zweite Mal beim Quantitative Easing.
Ich werde alles tun, um dieser „Katze“ das Fell über Ohren zu ziehen hin bis zum zerbissenen Schwanz. Möchtest Du nicht auch mitmachen?
Freundlicher Gruß
Liated