Ja ja, natürlich, "Pensions"geschäfte .. was denn sonst!
Es handelt sich rechtlich um Pensionsgeschäfte (Kauf- und Rückkaufverpflichtungen). Rechtlich handelt es sich um keine Kreditverträge nach dem KWG, sondern um Pensionsgeschäfte (Purchase /Repurchase Agreement). Das geht schon allein aus dem Grunde nicht, weil die BuBa, wie ich dir bereits nachgewiesen habe, nach § 2(1)Nr.1 KWG kein Kreditinstitut ist, rechtlich auch nicht so handeln darf.
Ja ja, "Pensions"geschäfte .. das muss man sich auf der geistigen Zunge zergehen lassen. Vor allem, JedeR kann natürlich "sehr schnell durchblicken", was das bloß zu bedeuten hat! Mich können aber weder Du noch die ausgebufften Paragraphenerfinder und spitzfindige Namenskreatoren an der Nase herumführen. Dafür habt ihr zu kurze Beine.
Also nochmals: Es handelt sich bei den besagten "Pensionsgeschäften" ihrem Wesen nach um stinknormale Kredite .. ganz egal, wie dieses Kind benannt wurde. Und warum wurde es so abartig verklausuliert und benannt? Um genau diese Tatsache, dass es sich nämlich um stinknormale Kredite des Staates an die Banken handelt, vor dem nicht-eingeweihten! Publikum zu verschleiern und so lange wie nur möglich zu verbergen. Und warum dieses Verbergen-Wollen; was soll da eigentlich verborgen bleiben? JedeR, der meine Beiträge unvoreingenommen liest, weiss es.
Auch hier steht's wieder:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Aufgaben/gezielte_laengerfristige_refinan...
"Bietungsobergrenzen (Kreditlimite) für GLRGs "
"Da es sich bei den GLRGs um gezielte Kredite handelt, orientieren diese sich an der Kreditvergabe an nichtfinanzielle (sonstige) Unternehmen und private Haushalte im Euro-Währungsgebiet (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte). Das Kreditlimit der beiden ersten GLRGs berechnet sich anhand der ausstehenden Kredite an diesen Sektor (anfängliches Kreditlimit). Für die darauf folgenden sechs GLRGs wird ein sog. zusätzliches Kreditlimit anhand der Nettokreditvergabe ermittelt.
Beide Kreditlimite werden für jeden Geschäftspartner von der Deutschen Bundesbank anhand der zu diesem Zweck abzugebenden Meldungen berechnet und den Geschäftspartnern mind. 3 Geschäftstage vor der jeweiligen Tenderankündigung mitgeteilt."
[...]
"Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen:"
"Alle Geschäftspartner haben die Möglichkeit, ihre Kredite beginnend 2 Jahre nach Valutierung in halbjährlichem Turnus ganz oder in Teilbeträgen zurückzuzahlen. Dabei wird sich das Rückzahlungsprozedere an den Rückzahlungsmodalitäten für die 3-Jahrestender orientieren."
[...]
Usw. usf.. Damit ist auch dieses Thema für mich endgültig abgehakt. Wir kommen gut voran! Ich werde in Zukunft nur noch Links hierher zu diesem Thread setzen.
Und dieses widerliche Spiel mit den sog. "Pensions"geschäften ist ebenfalls bald zu Ende.
Dottore hat also vollkommen recht!
Ja selbstverständlich .. und die BuBa hat in ihrer Selbstdarstellung vollkommen Unrecht. So simpel kann Wissen'Schafft sein!
Mit Gruß, Beo2