Widerruf!

Beo2, NRW Witten, Sonntag, 08.03.2015, 11:22 (vor 3949 Tagen) @ Liated mi Lefuet8749 Views

Hallöchen Liated

Dottore: Es kann niemals "Geld netto" geben [...] Jede Banknote ist nichts anderes als der Ausdruck dafür, dass es "dahinter" eine noch nicht erfüllte Schuld gibt, die das betreffende Pfand in sich trägt ...

Beo2: ... d.h. doch eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten der Banknote! Oder?
Ja, so kann mensch es durchaus fassen und definieren ... Das deckt sich mit meiner Definition, wonach dem ZBGeld letztlich eine realwirtschaftliche Schuld des Emittenten gegenüber stehen muss, so z.B. das von dem ursprünglichen "Mitemittenten" hinterlegte Pfand oder ein Anteil davon. So kämen wir doch teilweise überein.

Die Definition des Dottore genügt mir aber irgendwie noch nicht: Da muss doch noch, sozusagen ersatzweise für den Pfand, ein weiteres realwirtschaftliches, allgemein begehrtes Leistungsversprechen des Emittenten vorliegen (und damit meine ich keine "Räuberpistole" des Staates), damit sich der Schuldschein des Emittenten tatsächlich als allg. akzeptiertes ZM etablieren kann. Denken wir z.B. an privat emittierte Schuldscheine, die sich ebenfalls als ZM (Geld) etablieren können, wenn ihnen nur ein realwirtschaftliches Leistungsversprechen des Emittenten zugrunde liegt, so z.B. Gold, Sack Reis, Löffel Honig o.ä..

Lieber Liated, lass uns bitte diese Sache noch einmal diskutieren, und zwar ganz gründlich.

Beo2: ZBGeld ist keine "monetäre Forderung", sondern eine realwirtschaftliche, d.h. eine Forderung auf eine versprochene reale Leistung des Geldemittenten .. in diesem Fall des Staates, vertreten durch die BuBa. Insofern steht gewiss auch dem ZBGeld eine Schuld gegenüber, jedoch keine monetäre. Und genau dies macht ZBGeld zum Netto-Geld.

Liated: Kann ich nicht vollziehen. Du hast Dich m.E. verrannt. Bzw. verhedderst Dich in Widersprüche bzw. vergewaltigst mMn den Sinn des etablierten Fach-Begriffs “netto”:
Zur ZBGM (‘Zentralbankgeldmenge’) zählen u.a. monetäre Giro-Forderungen(+) der Banken ggü der ZB, die bei einer ZB Giro-Verpflichtungen(-) ggü Banken darstellen, dann resultiert daraus systemisch -gemäß SdK- netto null und zwar innert (!) des Finanzsektors.

Ja das klingt plausibel, auf den ersten Blick, und wir könnten hier das Denken einstellen und uns die Hand reichen, aber: Was ist das, diese "ZB Giro-Verpflichtungen ggü Banken"? Ist das etwas, was mit den "GB Giro-Verbindlichkeiten ggü Nichtbanken" vergleichbar ist? Ich meine, das ist nicht der Fall, nicht einmal ungefähr.

Bei den "GB Giro-Verb. ggü Nichtbanken" handelt es sich eindeutig um ein monetäres Guthaben-Schulden-Paar. Die GBank schuldet mir ganz sicher ZBGeld im gleichen nominellen Betrag. Das Giralgeld der GBanken ist ein Derivat des ZBGeldes und wird durch dieses schuldhaft gedeckt. Das ZBGeld ist das Geschuldete.
Also besteht hier ganz klar eine Geldverbindlichkeit, eine monetäre Schuld seitens der GBanken. Aber ist es mit den "ZB Giro-Verb. ggü Banken" genauso? Nein, das kann man wirklich nicht behaupten. Das ZBGeld ist kein Derivat einer anderen Währung. Die ZB (BuBa) schuldet Niemandem irgendwelches Geld. Die korrespondierenden Zahlen in den Passiva der ZB (ZB Giralgeld + Bargeld im Umlauf) können nur eine realwirtschaftliche Leistungsschuld der ZB oder des Staates, den sie vertritt, ggü den Haltern von ZBGeld darstellen, wenn überhaupt irgendetwas.

Die BuBa vertritt den Staat in Währungsangelegenheiten des Staates, in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung. Sie ist die oberste Währungsbehörde des Staates, mit dem Rang eines Verfassungsorgans (vgl. Art. 88 GG: "Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank."). Hier irgendwo, bei der BuBa selbst oder beim Staat, muss die realwirtschaftliche Leistungsschuld der ZB gesucht und gefunden werden.

Die Argumentation von Dottore bezüglich des geschuldeten Pfands, den die ZB ja bei der Emission ihres ZBGeldes (der Form nach) entgegennimmt, gibt da schon deutlich mehr her:
Das ZBGeld in der Hand des Pfandgebers kann und muss als dessen Anspruch auf (Rückgabe) ebendieses Pfand betrachtet werden. Trifft dies aber auch auf die übrigen Halter von ZBGeld zu? Im Prinzip schon, denn allem ZBGeld (egal ob Giral oder Bar) liegen bei der ZB hinterlegte Pfänder zugrunde. Falls diese nicht von den Pfandgebern eingelöst werden können, weil ihnen die übrigen ZBGeld-Halter das benötigte Geld nicht rechtzeitig durch Leistungskauf zukommen lassen, dann werden diese Pfänder gepfändet und zwangsläufig versteigert (laut Gesetz). Nun kommen dann alle ZBGeld-Halter zum Zuge, ihren Anspruch auf eine reale Gegenleistung der ZB zu realisieren (wenn sie dies wünschen), indem sie diese Pfänder erwerben können. Ihr ZBGeld wird dann durch die ZB aus dem System endgültig ausgebucht; die ZB hat ihre realwirtschaftliche Schuld beglichen. Fertig ist der Kuchen!

Für mich folgt aus alledem, dass auch das ZBGeld zwar eine Schuld der ZB darstellt, jedoch keine monetäre .. und folglich ist ZBGeld Netto-Geldvermögen in der VoWi. Ich mache hier erst einmal Halt und frage Dich, ob Du mir soweit folgen willst? Falls nicht, bitte ich um Argumente.

Mit Gruß, Beo2


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