Antwort Für Ashitaka
Leserzuschrift:
Preisfragen hin oder her. Gerne später. Ich muss zunächst einmal die Frage stellen, was da aktiv der passiv bilanzierten Verbindlichkeit gg. Geschäftsbank im Augenblick der Entstehung gegenüber stand.
1) Wenn die ZB an die GB Guthaben in Form von Münzen auszahlt (Bilanzverkürzung), ist die Verbindlichkeit der ZB (= Forderung der GB bzw. Guthaben der GB auf ihrem Konto bei der ZB) natürlich durch eine vorgängige Refinanzierung eines Vermögenswerts entstanden, wie immer. Die ZB hat einen Vermögenswert von der GB in Pension genommen oder angekauft (Bilanzverlängerung für ZB, Aktivtausch für GB).
Was soll daran unverständlich sein?!?
2) Wenn die GB einen Vermögenswert refinanziert und direkt in Münzen auszahlen läßt, bleibt die Passivseite der ZB unberührt. Es ist dann für die ZB nur ein Aktivtausch.
Was bedeutet es, wenn da Rückkaufforderungen aktiv stehen bleiben?
Dasselbe wie bei jeder ZB-Geldschöpfung. Die GB schuldet der ZB ZBG (Form egal) zum Termin in Höhe des Forderungsbetrags. Was sonst?
Kauft die ZB Sachwerte von der GB an (Gold z.B.), bleiben keine Rückkaufforderungen stehen. Bezahlt die ZB der GB den Goldkauf in Münzen, ist es für ZB und GB jeweils ein Aktivtausch. Bezahlt die ZB in Noten oder ZB-Guthaben, ist es für die ZB eine Bilanzverlängerung, für die GB ein Aktivtausch.
Ich verstehe nicht, was daran unverständlich sein sollte.