Also Rückkaufforderung

Ashitaka, Dienstag, 03.03.2015, 12:38 (vor 3941 Tagen) @ Kropotkin9230 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 03.03.2015, 12:53

Hi Ashitaka,

Du schreibst:

"Wenn also die BuBa bereits Verbindlichkeiten gg. den Banken passivierte,
was bilanzierte sie dann im Gegenzug auf der Aktiva?"

Was immer sie eben in Pension genommen hat - Forderungen gegen einen
Privaten z.B. - oder auch gegen den Staat.

Also bleibt eine Rückkaufforderung der angedienten Schuldtitel stehen?

Für die Geschäftsbank ist die Auszahlung der Münzen nur ein Aktivtausch
- eine Auszahlung von ZB-Guthaben, eben in Form von Münzen.

Okay, wobei die Geschäftsbankbilanz meine Frage nicht berührt.

Für die ZB dagegen ist die Auszahlung von GB-Guthaben an eine GB in Form
von Münzen eine Bilanzverkürzung, die Auszahlung in Form von ZB-Noten
dagegen ein Passivtausch. Ebenfalls beides EK-neutral, es wird kein
Vermögen geschöpft.

So wie Dottore es erklärt. Was mich interessiert: Woraus resultiert die Verbindlichkeit der BuBa? Aus welchem vertraglichen Verhältnis ist die Verbindlichkeit gg. der Bank entstanden? Was stand der Verbindlichkeit im Augenblick ihrer Entstehung aktiv gegenüber? Anscheinend die Rückkaufforderung des refinanzierten Schuldtitels. Das hat Auswirkungen.

Die interessanten Buchungen hast Du allerdings übersehen. Du schreibst
richtig, daß die ZB bucht wie folgt:

BuBa Aktiva: + Nennwert Scheidemünzen
BuBa Passiva: + Verbindl. Herstellungskosten + Münzgewinn

Soweit klar.

Und ergänzt:
Münzgewinn bzw. "die Verpflichtung, diesen als Teil des Jahresergebnisses
an den Staat auszuschütten". Wobei der Münzgewinn (Seignorage) = Nennwert
minus Herstellungskosten.

Worin besteht also der gebuchte Passivposten?

Aus Verbindlichkeiten Herstellungkosten + Münzgewinn

1) Verbindlichk. Herstellungskosten; Gläubiger (der dementsprechend eine
in Noten oder Münzen auszahlbare Gutschrift erhält, ggf. vermittelt über
ein GB-Konto): Hersteller. Für den Hersteller war das ein Aktivtausch:
Münzen raus, Forderung gegen ZB rein. Also EK-neutral, kein Vermögen
wurde geschöpft.

2) Münzgewinn. Gläubiger: Staat. Für den Staat war das eine
Aktiv-Mehrung ohne Veränderung der Passivseite - und damit eine
EK-Mehrung. Es wurde also Vermögen aus dem Nichts geschöpft, welches dem
Staat zufloß.

Sag ich ja. Was habe ich da übersehen?

Jetzt die Preisfrage für Ashitaka und den ganzen Rest: wenn der Staat
leistungslos den Münzgewinn kassiert - warum macht er es denn nicht für
die Noten ebenso? Wenn es für den Staat so ein leichtes wäre, sich seiner
Schulden auf einfache Weise zu entledigen - warum jammert er stattdessen
über seine Schulden?

Preisfragen hin oder her. Gerne später. Ich muss zunächst einmal die Frage stellen, was da aktiv der passiv bilanzierten Verbindlichkeit gg. Geschäftsbank im Augenblick der Entstehung gegenüber stand.

Was bedeutet es, wenn da Rückkaufforderungen aktiv stehen bleiben?

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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